Funktionsfähigkeit der Beratungsstellen, der Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) und der Gewerbespezifischen Informationstransferstellen (GIT)
Problem: Die Maßnahmeträger (u. a. HWK, Zentralfachverbände, Kreishandwerkerschaften, Bildungseinrichtungen des Handwerks, Landesfach- und Landesinnungsverbände) müssen in die Lage versetzt werden, die Arbeitsfähigkeit der geförderten Stellen uneingeschränkt zu sichern, da sie derzeit eine wichtige Anlaufstelle für die Belange der Handwerksbetriebe sind. Mittlerweile haben erste Träger gemeldet, dass sie finanzielle Sicherheit benötigen, da ihnen an anderer Stelle Einnahmen wegbrechen. Um den gegenzusteuern, ist ein rechtsgültiger Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2020 erforderlich, auf deren Grundlagen schnellstmöglich Bundesmittel für das 1. Quartal 2020 ausgezahlt werden können.
Lösungsvorschlag: Der Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2020 zur Förderung des Innovationsclusters im Handwerk liegt uns nun vor und die Weiterleitungsverträge können als Grundlage für die Auszahlung an die Maßnahmeträger erstellt werden.