Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Handwerk als starker Arm einer europäischen Kreislaufwirtschaft

Das Handwerk sieht sich beim Entkoppeln des Wirtschaftswachstums vom Ressourceneinsatz, bei der Schließung von Materialkreisläufen und bei der Reduzierung von Abfallströmen in einer gesellschaftlichen Schlüsselrolle.
Eine Frau und ein Mann mit weißen Bauhelmen stehen vor einer Recycling-Anlage.

Die neue Kommission unter Ursula von der Leyen hat die Nachhaltigkeitswende im Rahmen des im Dezember 2019 vorgestellten Grünen Deals als Prestigeprojekt für die EU erklärt und misst der Kreislaufwirtschaft eine Schlüsselrolle beim Erreichen des übergeordneten Ziels „klimaneutrales Europa bis 2050“ bei.

Das Handwerk sieht sich beim Entkoppeln des Wirtschaftswachstums vom Ressourceneinsatz, bei der Schließung von Materialkreisläufen und bei der Reduzierung von Abfallströmen seinerseits in einer gesellschaftlichen Schlüsselrolle: Wir reparieren, setzen in Stand, restaurieren, konservieren, modernisieren und vermitteln die für den Transformationsprozess erforderlichen Fähigkeiten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung. Bei der Umsetzung des zweiten Kreislaufwirtschaftspakets sieht das Handwerk folglich wertvolle Einbringungsmöglichkeiten und ökonomische Chancen.

Damit die Umsetzung dergestalt gelingt, als dass die Handwerksbetriebe ihr Potenzial im Sinne der Kreislaufwirtschaft voll ausschöpfen können, betrachten wir eine Reihe von Einflussfaktoren als bedeutsam. Die aus unserer Sicht besonders hervorzuhebenden Punkte im Folgenden.

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Was ist eigentlich Kreislaufwirtschaft?

Der Begriff Kreislaufwirtschaft wird in der öffentlichen Wahrnehmung oft auf ökologisch vorteilhaftes Abfallmanagement verengt. Kreislaufwirtschaft geht allerdings deutlich weiter: Im Gegensatz zum linearen Ansatz schafft sie ein regeneratives System, welches durch minimierten Primärrohstoffeinsatz und ökonomisch sinnvoller Verwendung von Sekundärrohstoffen, der Stärkung regionaler Wertschöpfung sowie der Förderung geschlossener Materialkreisläufe Emissionen und Abfallströme verringert. Darüber hinaus unterstützt der Kreislaufwirtschaftsansatz die Unabhängigkeit von Rohstoff- und Energieimporten, wodurch einer Verknappung von Ressourcen und entsprechenden Preissteigerungen letztlich auch für Handwerksbetriebe entgegengewirkt wird.

Weiter gefasst geht es um eine gesellschaftliche Transformation weg vom linearen traditionellen Ansatz (vom Rohstoff zur Entsorgung) hin zu einem Kreislauf, der auf Reparaturfähigkeit, langlebige Konstruktion, Recycling, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung, Weiterverwendung, Erneuerbarkeit, Bildung und veränderte Lebensstile (Suffizienz) setzt. Festzuhalten gilt, dass die ökonomischen Vorteile und Potenziale einer europäischen Kreislaufwirtschaft sowie die damit einhergehenden erheblichen Chancen zur Emissionsminderung längst nicht zufriedenstellend adressiert sind. 

Nachhaltige Produktpolitik

Die Kommission wird ihre Bemühungen für eine nachhaltige Produktpolitik ausweiten, sodass mittelfristig vor allem sichere und kreislaufwirtschaftsorientierte Produkte mit verbesserter Qualität, Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit im Binnenmarkt in Umlauf gebracht werden sollen. Die künftige Produktpolitik wird deshalb verstärkt auf die Prinzipien des Teilens, Wiederverwendens, Reparierens, Aufwertens und Wiederaufbereitens setzen. Darüber hinaus ist die Bereitstellung belastbarer Informationen entlang der gesamten Lieferkette hinsichtlich der Verwendung gefährlicher Substanzen ein nach wie vor aktuelles Anliegen der Kommission.

Was wir für sinnvoll halten

Eine nachhaltige Produktpolitik eröffnet für das Handwerk beachtliche Chancen hinsichtlich der Förderung bestehender und neuer Geschäftsmodelle. Die Handwerksbetriebe generieren 6% des Umsatzes mit Reparaturdienstleistungen, das dahinterliegende Potenzial gilt es weiter auszuschöpfen. Der EU muss es gelingen, einen Rahmen zu schaffen, das ein „Mehr an Reparatur“ fördert und in der Praxis Barrieren bei der Aufbereitung von Produkten abbaut. Darunter fallen beispielsweise die weiter zu verbessernde Vorhaltung von Ersatzteilen, die Möglichkeit zur Abrufung von Bau- und Schaltplänen, die bereits beim Design zu berücksichtigende Öffnung und Wiederverschließung von Produkten (Schraub- statt Klebverschlüsse) oder die angemessene Bevorzugung von Komponentenbauweise, um ein späteres Upgraden oder Reparieren zu erleichtern.

Wichtig ist außerdem ein konsequentes Festhalten am Prinzip der Priorisierung von „High-Impact“-Produkten. Es ist niemandem geholfen, wenn Nischenprodukte – etwa im Instrumentenbau – den gleichen Anforderungen unterliegen wie Massenprodukte. Dies gilt insbesondere auch für die Bereitstellung von Informationen entlang der gesamten Lieferkette hinsichtlich der Verwendung bestimmter Stoffe. Für Einzelanfertigungen und Kleinserien aus handwerklicher Herstellung muss gelten: Das sind keine „High-Impact“-Produkte!

Umweltinformationen verbessern

Nachhaltige Verbraucherinformationen können dazu beitragen, die Nachfrage nach Produkten mit geringerem ökologischen Fußabdruck unter Berücksichtigung des Produktlebenszyklus‘ zu erhöhen. Informationen etwa über die Reparierbarkeit eines Produktes können daher sinnvoll sein. Die Arbeiten der Kommission an einem Label für den ökologischen Fußabdruck (PEF) schreiten weiter voran und nehmen zusätzlich Bemühungen um einen Fußabdruck für Organisationen (OEF) in den Fokus, sodass langfristig auch Unternehmen als Ganzes ein Label erhalten können.

Was wir für sinnvoll halten

Mit einem Label für den ökologischen Fußabdruck ergeben sich für das Handwerk Bedenken. Es muss darauf geachtet werden, dass sogenanntes „green claims“ konsequent geprüft werden und ein Grünwaschen für Marktteilnehmer unmöglich gemacht wird. Während etwa große Lebensmittelersteller leichtfertig damit werben, bestimmte Ressourcen einzusparen, produzieren unsere Bäcker und Fleischer vor Ort von vornherein nachhaltig. Wichtig bleibt außerdem die Freiwilligkeit zur Systemteilnahme, wobei für KMU bei Vorliegen eines eigenen Interesses der Einstieg so kosten- und barrierearm wie möglich realisierbar sein muss. Die Arbeiten der Kommission an einem speziellen KMU-Werkzeug für die Berechnung eines PEFs sind daher unbedingt erfolgreich zu Ende zu führen.

Öffentliche Beschaffung nachhaltig nutzen

Der öffentlichen Beschaffung kommt bei der Nachfragesteigerung nachhaltiger Produkte eine besondere Rolle zu, da der öffentliche Sektor erhebliche Kaufkraft ausübt. Verpflichtende „grüne“ Standards für die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Dienstleistungen und  Produkten sind für die Kommission daher ein favorisierter Weg.

Was wir für sinnvoll halten

Die Nachfragesteuerung der öffentlichen Hand hinsichtlich mehr Nachhaltigkeit kann am Markt positive Effekte in Bezug auf Ressourceneffizienz und Preissenkungen auslösen. Bei der Ausgestaltung des Instruments wird es aber entscheidend darauf ankommen, die Marktchancen für KMU nicht zu verschlechtern. Der Nachweis von Nachhaltigkeitsanforderungen etwa kann für Handwerksbetriebe mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden sein. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit darf nicht aufgeweicht werden und es muss darauf geachtet werden, dass die Betriebe auch vor unverhältnismäßigen Anforderungen durch die Hintertür bewahrt bleiben, z.B. als Subunternehmer. 
 

KMU als Nachhaltigkeitsakteure gewinnen und fördern

Die KMU-Strategie der Kommission soll ihre Impulse insbesondere auch hinsichtlich des Grünen Deals und der Kreislaufwirtschaft entfalten und das Potenzial zur Nachhaltigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen weiter heben. Der neue Aktionsplan Kreislaufwirtschaft weist überdies dem Austausch von erfolgreicher Praxis besondere Bedeutung zu, auch die KMU-Strategie bezieht sich ausdrücklich auf diesen Ansatz. Bestehende Netzwerke sollen diesen Austausch weiter fördern und zum Transfer von Wissen beitragen.

Was wir für sinnvoll halten

KMU haben durch ihre Größe lediglich begrenzte Kapazitäten an Zeit und Personal. Sie können aber auch gerade durch ihre Größe Vorteile bei der Agilität ausspielen und Marktchancen zügig aufgreifen. Während in großen Unternehmen beispielsweise Effizienzmaßnahmen lange vorbereitet werden müssen, können Handwerksbetriebe bei entsprechenden Rahmenbedingungen Potenziale zur Ressourcenoptimierung schneller heben. Die Förderung des Austauschs in Netzwerken ist ein sinnvoller Ansatz, den es zu verstetigen gilt und weiter in die Fläche getragen werden muss (z.B. Mittelstandinitiative Energiewende). Darüber hinaus sind konkrete Ansätze zur besseren Finanzierung von KMU im Allgemein und kreislaufwirtschaftlichen Geschäftsmodellen im Besonderen erforderlich, flankiert durch eine umfassende Aufklärungskampagne in Fragen der Nachhaltigkeit von KMU.
 

Besinnung auf Abfallhierarchie, Plastikstrategie weiter umsetzen

Die Kommission will geltende Rechtsrahmen besser durchsetzen und ggf. anpassen, da eine Reihe von Mitgliedsstaaten die 2020 Ziele zur Verwertung nicht erreichen. Der ersten Stufe der Abfallhierarchie (Vermeidung) soll mehr Gewicht verliehen und 2021 dazu unter anderem ein Vorschlag zur Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie veröffentlicht werden. Überprüft werden auch die Batterie- und die Altautoverordnung. Darüber hinaus wird die Kommission ihre Plastikstrategie von 2018 weiter vertiefen. Darunter fallen etwa der Kampf gegen Einträge von Mikroplastik, die kritische Prüfung von Bioplastik als nachhaltige Alternative, die Reduzierung von nicht recyclebaren Verpackungen sowie die Bereitstellung von behälterlosem Trinkwasser im öffentlichen Raum.

Was wir für sinnvoll halten

Eine Besinnung auf die erste Stufe der Abfallhierarchie ist essenziell für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft: Was nicht in Umlauf gebracht wird spart Ressourcen und muss später nicht verwertet werden. Dieser Aspekt scheint vor allem beim Handel eine Herausforderung, sind die Verpackungsmengen doch bis zuletzt immer weiter gestiegen. Unbürokratische Maßnahmen wie Selbstverpflichtungen – etwa zur Eindämmung von unnötig geringen Füllhöhen – könnte das Verpackungsaufkommen reduzieren, gänzlich ohne die Kosten für Betriebe und Verbraucher zu erhöhen. Bei der weiteren Umsetzung der Plastikstrategie ist darauf zu achten, dass Maßnahmen die Bezahlbarkeit des Verwertungssystems nicht gefährden. Wenn bis 2030 alle in Verkehr gebrachten Kunststoffverpackungen recyclebar sein und in großem Umfang verwertet werden sollen, dann werden erhebliche Investitionen in die Kapazitäten notwendig. Eine kosteneffiziente Antwort darauf kann die Förderung von schlanken und selbstorganisierten Verwertungskonzepten darstellen (z.B. Entsorgungsverband des Norddeutschen Handwerks).

Schwerpunktsektor Textil

Für 2021 ist die Veröffentlichung einer europäischen Textilstrategie geplant. Sie soll u.a. Anreize für innovative Kreislauflösungen im Sektor schaffen, die Transparenz von Nachhaltigkeit bei Textilien erhöhen sowie Verwertungsverpflichtungen auf Ebene der Mitgliedsstaaten unterstützen.

Was wir für sinnvoll halten

Die Textilstrategie soll insbesondere unter Mitwirkung der Industrie erarbeitet werden. Damit verpasst die Kommission womöglich die große Chance, nachhaltige Lösungen aus dem Textilhandwerk zu berücksichtigen und zu fördern. Die Reinigung, Aufbereitung und Reparatur von Textilien wird vor allem durch KMU vor Ort realisiert. Langlebige und wiederverwendbare Lösungen etwa im Gesundheitswesen schaffen wertvolle Impulse für die Kreislaufwirtschaft. Die Einbeziehung von KMU bei der Erarbeitung der Strategie ist daher unerlässlich.

Schwerpunktsektor Bau

Die Kommission arbeitet an einer Nachhaltigkeitsstrategie für die bebaute Umwelt, um die erheblichen Emissionsminderungspotenziale in diesem Sektor weiter zu heben. Konkreter geht es darum, den Lebenszyklusansatz auch für Bauwerke bzw. Bauprodukte zu berücksichtigen, im Bereich der öffentlichen Beschaffung soll dieser Ansatz ebenfalls stärker als bisher berücksichtigt werden. Die im Grünen Deal angekündigte Renovierungswelle soll entlang der genannten Ansätze hin ausgerichtet werden. Darüber hinaus wird die anstehende Überarbeitung der Bauprodukteverordnung Standards zur Nachhaltigkeitsperformance von Bauprodukten umfassen, einschließlich der Einführung von Anforderungen zum Einsatz von Rezyklaten. Die Anhebung von Verwertungsquoten für Bauabfälle soll geprüft und der kreislauforientierte Umgang mit Bodenaushub gefördert werden.

Was wir für sinnvoll halten

Die Kommission erkennt richtigerweise, dass die Bauwirtschaft ein Schlüsselsektor für die Erreichung der Klimaschutzziele ist. Und zwar sowohl als Verursacher von Emissionen als auch als Umsetzer von Lösungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen – z.B. im Rahmen der energetischen Sanierung. Bei allen Maßnahmen muss allerdings darauf geachtet werden, dass nicht unverhältnismäßige Auflagen das Bauen noch teurer machen. Umweltauflagen stellen schon heute einen erheblichen Kostenfaktor dar und stehen damit beispielsweise im Widerspruch zum dringend benötigten kostengünstigen Wohnraum. Problematisch sind etwa Auflagen, die es zunehmend erschweren, Bodenaushub im Kreislauf zu halten. Darüber hinaus sind belastbare Rahmenbedingungen für den Einsatz von Rezyklaten und recycelten Baustoffen dringend erforderlich, die Akzeptanz entsprechender Produkte ist viel zu gering. Hier liegen für die Bauwirtschaft erhebliche positive monetäre wie ökologische Potenziale.
 

Chemikalien

Die Förderung der Kreislaufwirtschaft erfordert aus Sicht der Europäischen Kommission, gefährliche Chemikalien soweit möglich vom Markt zu verdrängen und am Markt befindliche Stoffe, insbesondere solche in Erzeugnissen, für Verbraucher und Abfallverwerter transparent zu machen. Das soll unter anderem dazu beitragen, die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen zu erhöhen. Im Rahmen der Initiative „schadstofffreie Union“ wird deshalb eine Chemikalienstrategie erarbeitet. Sie soll unter anderem zu einer Verschlankung des Rechtsrahmens beitragen, den Schutz gefährdeter Gruppen verbessern und „policy gaps“ schließen (z.B. kombinierte Effekte, endokrine Disruptoren).

Für den Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen ist eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnung sowie die Entwicklung eins Systems zur Informationsbreitstellung hinsichtlich gefährlicher Substanzen entlang der Lieferkette vorgesehen.

Was wir für sinnvoll halten

In der EU werden immer mehr Substanzen als gefährlich eingestuft und verboten oder zulassungspflichtig. Erlaubte Substanzen werden darüber hinaus zunehmend mit Anforderungen verknüpft (z.B. Dokumentations- und Informationspflichten). Strategisch wichtig ist, dass bei nicht mehr marktfähigen Chemikalien frühzeitig und umfassend auch Nischenanwendungen berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sollten nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Ausnahmen möglich sein und das High-Impact-Prinzip greifen. Ein gutes Beispiel dafür ist Blei in Orgelpfeifen. Hier wurde eine Ausnahme im Rahmen von RoHS eingeführt, weil die negativen Auswirkungen der Verwendung von Blei typischerweise gering sind und es Orgelbauern an gleichwertigen Alternativen mangelt.

Die Verfahren zur Beantragung von Zulassungen müssen so gestaltet sein, dass sie die Verwendungszulassung für KMU barrierearm ermöglichen. Denkbar sind hier Schwellenwerte. Von großer Bedeutung sind ferner Anforderungen der Rückverfolgbarkeit. Zu berücksichtigen ist, dass diese bei Kleinserien und Unikatfertigungen zu erheblich größeren Verwaltungslasten führen als bei Massenfertigung. Zugleich sind in der Regel die Kommunikationswege zwischen Hersteller und Kunde direkter und einfacher nachvollziehbarer, so dass hier vereinfachte Informationslösungen geboten sind.
 

Weitere Aspekte der künftigen europäischen Kreislaufwirtschaft

  • Die Kommission sieht vor, künftig die Nationalen Energie- und Klimaschutzpläne (NECP) stärker hinsichtlich von Kreislaufwirtschaftsaspekten zu prüfen.
  • Die Taxonomie nachhaltiger Finanzierung soll als Instrument verstärkt dazu genutzt werden, Finanzströme in kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle zu lenken.
  • Die erweiterte Produktverantwortung soll als Instrument weiter gestärkt werden, etwa die Prüfung weiterer Abgaben für Produzenten bestimmter Produkte. Es bleibt aber noch unklar, auf welche Produkte die Anwendung ausgeweitet werden könnte.
  • Das internationale Engagement gegen Plastikmüll soll im Rahmen eines globalen Abkommens verstärkt werden. Die Stellschrauben sieht die Kommission beim Produktdesign und im Abfallmanagement. Darüber hinaus soll eine globale Kreislaufwirtschafts-Plattform aufgebaut werden und Kapitel zur Kreislaufwirtschaft in Freihandelsabkommen stärkeres Gewicht bekommen.
  • Ein legislativer Vorschlag zur besseren Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Geschäftsmodelle bzw. Unternehmensstrategien ist zu erwarten, sodass Unternehmen die sozialen und ökologischen Effekte ihrer Geschäftstätigkeit effektiver identifizieren können
  • Das derzeitige Monitoring soll künftig besser über Fortschritte und Handlungsbedarfe bei der europäischen Kreislaufwirtschaft aufklären. Zusätzliche Indikatoren wie Treibhausgasminderung oder Toxizität von Rezyklaten werden diskutiert.

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