Die Meisterprüfungsverordnung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe ist überarbeitet worden und beinhaltet die novellierten Teile Teil I (Fachpraxis) und Teil II (Fachtheorie).
Die Prüfung der Fachpraxis umfasst die Prüfungsbereiche:
Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch |
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Das Meisterprüfungsprojekt entspricht einer Produktentwicklung oder einer Produktoptimierung und besteht aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten. Als Meisterprüfungsprojekt ist unter Berücksichtigung vorgegebener Kundenanforderungen eines der folgenden Produkte mit erhöhten Anforderungen an die Herstellung oder Verwendung zu entwickeln oder zu verbessern:
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15 Arbeitstage Meisterprüfungsprojekt und |
Der Verband der deutschen Pinsel- und Bürstenhersteller e. V. hat mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen Rahmenlehrplan zur Meistervorbereitung in den Teilen I und II im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe erarbeitet. Er sichert einen bundesweit einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Meisterprüfungsverordnung.
Meister im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe sind Angestellte, AusbilderInnen, Selbständige und/oder UnternehmerInnen. Sie sind auch als Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen oder Sachverständige gefragt. Perspektivisch können sich Meister zum/zur geprüften BetriebswirtIn nach der Handwerksordnung fortbilden oder ein Studium aufnehmen.
Auf Anregung des Verbandes der deutschen Pinsel- und Bürstenhersteller e. V. wurde die Meisterprüfung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe modernisiert. An der Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Bürsten- und Pinselmacher-Gewerbe haben der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Gewerkschaft IG Metall, der Verband der deutschen Pinsel- und Bürstenhersteller e. V. sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt.
Die Verordnung wurde im Einvernehmen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen. Am 23. November 2020 wurde die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die neue Meisterprüfungsverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt.
Ihre Ansprechpartnerin
Heike Hartwig
Berufliche Bildung
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