Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Einstiegsqualifizierung - Türöffner zur Berufsausbildung

Bewerber mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch in den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz erhalten, soll durch Einstiegsqualifizierung eine Brücke in die Ausbildung gebaut werden.

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) wurde im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickelt, um Bewerbern mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive als Brücke in die Berufsausbildung zu dienen. Als betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten bietet sie Bewerbern die Möglichkeit zu zeigen, was in ihnen steckt, und den Betrieben die Chance, den potentiellen Fachkräftenachwuchs näher kennen zu lernen und mehr zu sehen als Schulzeugnisse aussagen. Idealerweise sollte die EQ so terminiert werden, dass ein nahtloser Übergang in eine Ausbildung zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres möglich ist. Im Einzelfall kann auf Antrag des Betriebes die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung angerechnet werden.

Es können sich ebenfalls Betriebe an der Einstiegsqualifizierung beteiligen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Anforderungen für eine duale Ausbildung erfüllen.

Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Jugendlichen vertraglich geregelt. Die Inhalte und Tätigkeiten sind eng an die staatlichen Ausbildungsberufe geknüpft. Zur praktischen Durchführung der Einstiegsqualifizierung hat die Handwerksorganisation mehr als 140 Qualifizierungsbausteine entwickelt.

Qualifizierungsbausteine für Berufe im Handwerk

Die von der ZWH vorgehaltenen Qualifizierungsbausteine können kostenfrei heruntergeladen werden. Aktualisierungen, Weiter- oder Neuentwicklungen der Qualifizierungsbausteine sind seitens der ZWH nicht vorgesehen. www.zwh.de

Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 262 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden gefördert werden.

Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung können durch Übernahme der Fahrkosten gefördert werden.

Assistierte Ausbildung während der Einstiegsqualifizierungen (§§ 75 f. SGB III)

Die Assistierte Ausbildung kann auch während einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung im Sinne von § 54a SGB III lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche unterstützen. 

Gesetzestext SGB III § 54a und § 75:

§ 54a Einstiegsqualifizierung

§ 75 Assistierte Ausbildung

Stand 2023

Flyer "Einstiegsqualifizierung - Potenzial entdecken, Talente fördern"

Zur Publikation

Häufig gestellte Fragen

  • Einstiegsqualifizierung FAQ Stand 09-2012

Vertragsmuster zum Herunterladen

  • Vertragsmuster HWK Stand 2012
  • Vertragsmuster HWK-Anlage
  • Betriebszeugnis
  • Muster Vermittlungsauftrag

Schlagworte