Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Überbetriebliche Unterweisung

Die Ausbildung im Handwerk ist durch die überbetriebliche Unterweisung als dritte Lernumgebung neben Berufsschule und Ausbildungsbetrieb geprägt.

Die überbetriebliche Unterweisung bietet hier eine Ergänzungsfunktion zur Erfüllung der Anforderungen der Ausbildungsordnungen und gewährleistet den Erwerb einzelbetriebsübergreifender fachlicher Qualifikationen.  Bei der überbetrieblichen Unterweisung geht es nicht um den individuellen Ausgleich von Ausbildungsmängeln in Einzelbetrieben, der über § 23 HwO durch konkrete Anordnungen der Kammer organisiert werden kann. Die überbetriebliche Unterweisung hat vielmehr die Gesamtheit der Betriebe und deren Ausbildungsdefizite bei einer Querschnittsbetrachtung im Blick.

Über diese Ergänzungsfunktion hinaus ist ein wesentlicher Auftrag der überbetrieblichen Maßnahmen die Vertiefung sowie die Systematisierung und Pädagogisierung der betrieblichen Ausbildung. Sie nimmt im Rahmen einer Lernortkooperation eine zentrale Position ein, indem sie unter besonderen didaktischen Rahmenbedingungen eine Verbindung zwischen betrieblichen und schulischen Lernergebnissen herstellt und es ermöglicht, fachsystematische Lerninhalte und auftragsgebundene Erfahrung in Beziehung zu setzen.

Durch neue pädagogische Ansätze und das Zusammenführen berufsschulischer und betrieblicher Lernerfahrung fernab des prozess- und dienstleistungsorientierten Arbeitens wird die berufliche Handlungskompetenz als Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz gefördert. Damit legt die überbetriebliche Unterweisung die Grundlage für selbstgesteuertes Lernen. Indem sie die Vermittlung dieser Handlungskompetenz, die angesichts wachsender Anforderungen an die Fachkräfte im Handwerk an Bedeutung gewinnt, entscheidend unterstützen, erhalten die überbetrieblichen Maßnahmen in der Erstausbildung einen besonderen Stellenwert und sind ein entscheidender Faktor für die Qualität der beruflichen Qualifizierung.

Weiterführende Informationen zur ÜLU

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