Zentralverband des
Deutschen Handwerks
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Deutschen Handwerks

Fachkräfteeinwanderung

Der Fach- bzw. Arbeitskräftebedarf ist angesichts von Demografie und der anstehenden Transformation der Wirtschaft groß. Die Einwanderung von Fachkräften kann ein wichtiger Baustein sein zur Linderung der Fachkräftelücke im Handwerk.
Malermeister und Lehrling im Gespräch

Schon jetzt können über 250.000 Stellen und ca. 20.000 Ausbildungsplätze im Handwerk nicht besetzt werden. Der zunehmende Personalmangel bremst nicht nur das Wachstum der Handwerksbetriebe. Er erschwert zudem die dringend erforderliche Transformation der deutschen Wirtschaft hin zur Klimaneutralität.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, bedarf es zunächst einer Ausschöpfung des gesamten inländischen Erwerbspersonenpotentials – von Investitionen in Aus- und Weiterbildung über die Steigerung der Beschäftigungsquoten von Frauen, Älteren und Langzeitarbeitslosen bis zur Qualifizierung und Aktivierung der in Deutschland lebenden geflüchteten Menschen. Diese Maßnahmen werden aber allein aufgrund der demografischen Entwicklung nicht ausreichen, um den aktuellen und erst recht den zukünftigen Bedarf der Wirtschaft und des Handwerks an Arbeits- und Fachkräften zu decken. Die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten kann ein wichtiger Baustein zur Schließung dieser Fachkräftelücke im Handwerk sein.

auf einen Blick

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie ausführliche Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Make it in Germany

Novellierung der Fachkräfteeinwanderung

Es ist richtig, dass die Bundesregierung 2023 mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung - Bundesgesetzblatt) für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, der Verwaltungsverfahren und weiterer Maßnahmen  für eine Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gesorgt hat. Denn das Potential der Fachkräfteeinwanderung wurde bislang insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nicht ausgeschöpft.

Darüber hinaus enthält die im Bundesgesetzblatt vom 31. August 2023 (Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung - Bundesgesetzblatt) veröffentlichte novellierte Beschäftigungsverordnung weitere für das Handwerk relevante Regelungen wie insbesondere die Anerkennungspartnerschaft (§ 2a) und die Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung (§ 6).

HabiZu als Praxischeck für die Fachkräfteeinwanderung

Kann die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten auch im kleinbetrieblich strukturierten Handwerk gelingen? Dies war die Ausgangsfrage für das auf drei Jahre angelegte Pilotprojekt "Handwerk bietet Zukunft", das ZDH und Bundesagentur für Arbeit Anfang 2020 gestartet haben. Ziel dieses vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima geförderten Projekts war es, Fachkräfte aus Bosnien und Herzegowina aus den Bereichen Metallhandwerk, Elektrohandwerk und Sanitär Heizung Klima zu gewinnen und diese in Handwerksbetriebe in den Bezirken der Handwerkskammern Koblenz, München/Oberbayern und Potsdam zu integrieren. Mit Erfolg – wie das Beispiel der Elektrotechnikfirma Josef Müller aus Rheinland-Pfalz zeigt (siehe Video). Viele der im Laufe des Projekts gewonnenen praktischen Erkenntnisse sind zudem in die Beratungen der Ende 2023 in Kraft getretenen Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeflossen.

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"Job-Turbo" der Bundesregierung und der BA zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Zur Steigerung der Beschäftigungsquoten geflüchteter Menschen, aber auch als ein Ansatzpunkt zur Linderung des zunehmenden Fachkräftebedarfs, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) Mitte Oktober 2023 einen Aktionsplan für eine schnellere Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt – mit der Bezeichnung "Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration" vorgelegt.

In einer gemeinsamen Erklärung haben BMAS, BA, ZDH sowie die anderen Spitzenverbände, Gewerkschaften, Unternehmen und die kommunalen Spitzenverbände ihre Bereitschaft bekräftigt, den von der Bundesregierung gestarteten Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aktiv zu unterstützen.

Handwerk zündet den Job-Turbo

Zur praktischen Umsetzung des Job-Turbos hat der ZDH die im Handwerk ausgeprägte Bereitschaft betont, zu einer dauerhaften Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen durch Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung beizutragen. Hierzu haben ZDH und BA in einer gemeinsamen Erklärung "Handwerk zündet den Job-Turbo" verabredet, gemeinsame Aktionen der Arbeitsverwaltung und der Handwerksorganisationen vor Ort zur Umsetzung des "Job-Turbos" zu initiieren.

Gemeinsame Erklärung

BA

Fachliche Weisungen zum Aufenthaltsgesetz und zur Beschäftigungsverordnung

Die Bundesagentur für Arbeit hat Weisungen zum Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung veröffentlicht.

zu den Fachliche Weisungen

Presseveröffentlichungen

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