Inhalt
Weitere Informationsquellen:
- Zu den zahlreichen weiteren Detailregelungen der Lenk- und Ruhezeiten im Einzelnen nutzen Sie die Informationen des Bundesamtes für den Güterverkehr.
- Ausführliche Informationen zu den aktuellen rechtlichen Regelungen finden Sie auch auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes.
- Überblick über die Ausnahmeregelungen für (kleine) Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t §1 Abs.2 FPersV
- Informationen der Handwerkskammer für Unterfranken über die Auswirkungen der Regelungen für das Handwerk
- Häufig gestellte Fragen werden auf dieser Seite des Bundesamtes für den Güterverkehr (BAG) beantwortet.
- Weitere ausführliche Informationen, auch zu angebotenen Kontrollgeräten, finden Sie hier.
- Zu weiteren Detailfragen geben auch die in den Regionen zuständigen Behörden Auskunft. Siehe Aufstellung des BAG.

