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Was tun bei Kontrollen? Wie kann ich meinen Fahrer vorbereiten?
Da es keine einheitlichen Ausführungsregelungen gibt, entstehen immer wieder Probleme bei Kontrollen. Die Kontrollbeamten sind dabei auf die Ausnahmeregelungen des § 1 (2) bzw. § 18 FPersV hinzuweisen. Hierzu sollte ein Ausdruck der Vorschriften, auf die sich der Fahrer beruft, mitgeführt werden. Sollte durch Wagenaufschrift und transportierte Güter die handwerkliche Tätigkeit von Betrieb und Fahrer nicht offensichtlich sein, empfiehlt es sich, dem Fahrer entsprechende Dokumente über den Betrieb oder den Auftrag zur Hand zu geben. Ein bundeseinheitliches Formblatt für eine Eigenerklärung existiert bisher nicht. Nur die Arbeistschutzbehörde in Brandenburg hat ein solches Dokument bereitgestellt. (Link)
Sollten dennoch Bußgeldbescheide ergehen, empfiehlt sich die Einlegung von Widerspruch. Den Widerspruchsbehörden (in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter) sind die einschlägigen Regelungen und die Problemlagen der Handwerker zumeist vertrauter.

