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Digitaler Tachograph für Neufahrzeuge ab Mai 2006
Der digitale Tachograph zeichnet nach dem Stecken der Fahrerkarte durch den Fahrer die Wegstrecke, Geschwindigkeit, Lenkzeiten, Arbeitsunterbrechungen sowie die Tagesruhezeiten auf. Sonstige Arbeitszeiten und der Ort des Fahrbeginns müssen vom Fahrer manuell eingegeben werden.
Karten für den Betrieb eines digitalen Tachographen
- Jeder Fahrer muss zur Nutzung der betrieblichen Fahrzeuge mit digitalem Tachographen eine persönliche Fahrerkarte besitzen. Zwingend notwendig ist dazu auch der Besitz eines EU-Kartenführerscheins. Die Fahrerkarte ist fünf Jahre lang gültig und kostet etwa 40,00 Euro.
- Zusätzlich brauchen die Unternehmen eine Unternehmenskarte, die die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind, erlaubt.
- Außerdem sind weitere Vorschriften über Werkstatt- und Kontrollkarten zu beachten.
Nach § 57 b StVZO ist das Kontrollgerät mindestens einmal innerhalb von 2 Jahren von einer dazu befugten Werkstatt prüfen zu lassen.
Weitere Informationsquellen zur Bedienung digitaler Tachographen: |
Über die technischen Einzelheiten der Bedienung informieren die Werkstatt, der Tachographenhersteller oder die Seiten des Bundesamtes für den Güterverkehr.
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