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Feinstaub und innerstädtisches Handwerk
- (Stand 2011)
Die Diskussionen um Feinstaub und zunehmend auch um NOx-Belastung und die Problematik innerstädtischer Fahrverbote haben umfängliche Auswirkungen auf das Handwerk. In zahlreichen Groß- und Mittelstädten sind Handwerksbetriebe massiv von Fahrverboten betroffen. Seit dem Inkraftreten der "Kennzeichnungsverordnung" zum 1. März 2007 besteht für die Städte die Möglichkeit, sogenannte "Umweltzonen" mit gestuften Zufahrtsrechten einzurichten, um Überschreitungen der europäischen Feinstaubgrenzwerte entgegenzuwirken.
Die ersten großflächigen Fahrverbote wurden ab Januar 2008 verhängt (u. a. in Berlin und Hannover). Weitere Umweltzonen in einer ganzen Reihe Groß- und Mittelstädte folgten. Seit 2010 wurden viele Zugangsberechtigungen deutlich verschärft: So haben in Berlin und Hannover nur noch Fahrzeuge mit grünen Plaketten Zugang zu den Innenstädten.
Fahrverbote werden von der Handwerksorganisation angesichts des marginalen Anteils des innerstädtischen Gewerbeverkehrs am Feinstaubaufkommen als unverhätnismäßig angesehen.
Durch Fahrverbote werden Handwerksbetriebe, die vielfach über ältere Fahrzeuge verfügen, besonders stark betroffen. Die Mobilität und Erreichbarkeit der Betriebe wird infrage gestellt. Die große Bedeutung des städtischen Handwerks für die Funktionalität der Innenstädte wird bei diesen einschneidenden Maßnahmen übersehen. Ausnahmeregelungen wurden bisher in ihren Luftreinhalte- und Aktionsplänen der einzelnen Städte nur in unzureichendem Maße vorgesehen. Wie die Praxis der Einzelfallgenehmigungen gestaltet wird, ist noch nicht absehbar. In den einzelnen Städten und Regionen werden zur Feinstaubreduzierung in den Luftreinhalte- und Maßnahmeplänen sehr unterschiedliche Wege beschritten.
Handwerksbetriebe sollten sich über die jeweiligen Regelungen in ihren Regionen informieren. Wenn Umweltzonen eingerichtet werden, sollten schon frühzeitig Kennzeichnungsplaketten erworben bzw. Ausnahmegenehmigungen beantragt oder die Nachrüstung mit Filtertechniken geprüft werden. Mittlerweile bestehen auch für zahlreiche Typen von leichten Transportern Nachrüstmöglichkeiten.
Diese Website soll eine Plattform zum Austausch von Informationen und Argumenten innerhalb der Handwerksorganisation bieten, um die Anliegen des Handwerks im Rahmen der Luftreinhalteplanung wirkungsvoller einbringen zu können.
Auf dieser Website sollen Erfahrungen, Probleme und auch positive Beispiele aus den Regionen und Städten vorgestellt werden. Aufgezeigt werden auch Ansätze zur Feinstaubreduzierung, die nicht auf Fahrverboten basieren, praxisnahe Ausnahmeregelungen für Handwerksfahrzeuge und Datenmaterial zum Anteil des Verkehrs am Feinstaubaufkommen und zur Zusammensetzung der Fahrzeugflotte des Handwerks.
Aktueller Hinweis: Seit Anfang 2012 besteht für PKW und leichte Nutzfahrzeuge wieder die Möglichkeit Fördermittel des Bundes für die Nachrüstung von Partiekelfiltern zu erhalten.
Link zum Flyer des Bundesumweltministeriums
Der ZDH ist bei der Weiterentwicklung dieses Angebots auf die Mithilfe der Handwerksorganisation angewiesen. Anregungen, Positionspapiere und Stellungnahmen einzelner Kammern und Verbände, Faktenmaterial über die Betroffenheit des Handwerks, Darstellungen spezifischer Probleme und positiver regionaler Beispiele können direkt an den ZDH übermittelt werden. ( benke@zdh.de) |

