Das VIG ist am 09.11.2007 im Bundesgesetzblatt (Gesetzestext siehe weiterführende Links) veröffentlicht worden. Es regelt insbesondere die Auskunftsansprüche hinsichtlich des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelrecht. Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Bundesregierung beauftragt, innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten eine Überprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der Evaluation wurden mittlerweile zur Kommentierung veröffentlicht. Handwerksunternehmen könnten von einer auf Basis der Evaluierung vorgenommenen Gesetzesänderung erheblich betroffen sein.
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[12.08.2010]






