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Umweltaudit

Viele gewerbliche Unternehmen, andere Organisationen und öffentliche Verwaltungen haben das Umweltmanagementsystem EMAS („Eco Management and Audit Scheme“) auf der Grundlage der EG-Umwelt-Audit-Verordnung (Nr. 761/2001) eingeführt. Mit EMAS verpflichten sich die Teilnehmer zu einer über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Verbesserung ihres betrieblichen Umweltschutzes.  

Die nach EMAS bei Handwerks-, Industrie- und Handelskammern registrierten Unternehmen und Organisationen können ihr Engagement für den betrieblichen Umweltschutz öffentlichkeitswirksam unter anderem durch die Verwendung eines vielfältig einsetzbaren Logos nutzen.  

Das Bundesumweltministerium weist in seiner im April 2005 herausgegebenen Broschüre „Rechtsvorschriften für die Ausführung der EMAS-Verordnung in Deutschland“ unter anderem auf Folgendes hin: „Zusätzlich bietet EMAS den Teilnehmern auch eine wirtschaftliche Chance: Ressourceneinsparungen werden erkannt, gleichzeitig wird die Einhaltung der Rechtsvorschriften überprüft und damit die Rechtssicherheit für die Teilnehmer erhöht. Hinzu kommt die EMAS-Umwelterklärung; damit informieren EMAS-Teilnehmer die Öffentlichkeit glaubhaft über ihre Umweltauswirkungen und Umweltleistungen.“  

Eine Liste der EMAS-Teilnehmer finden Sie unter

 http://www.emas-register.de/admin/Selektion/Suche.aspx:

Tragen Sie in der Suchmaske unter „Registrierungsnr.“ im zweiten Feld eine

1 („D-1“) ein, so erhalten Sie alle Registrierungen der Industrie- und Handelskammern

2 („D-2“) ein, so erhalten Sie alle Registrierungen der Handwerkskammern. Die Suche kann auch nach weiteren in der Suchmaske angebotenen Kriterien, z. B. Bundesland oder Handwerkszweig, erfolgen.


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Ihre Ansprechpartnerin

Ute Aschenbrenner
Wirtschafts- und Umweltpolitik
Tel.: 030 20619-262
Fax: 030 2061959-262
 aschenbrenner@zdh.de

 
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