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III. Wer benötigt künftig eine Sachkundebescheinigung?
Jeder, der Tätigkeiten zur Reduzierung von Emissionen (z.B. Dichtheitskontrolle und Reparatur), Rücknahme, Rückgewinnung und Entsorgung der in Anhang I der EU-VO 842/2006 aufgeführten F-Gase durchführt.
Hierzu gehören Tätigkeiten an:
- ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
- Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten
- ortsfesten Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
- Hochspannungsschaltanlagen
- Klimaanlagen in KfZ

