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Gesetzliche Grundlagen

Jede in Deutschland durchgeführte Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern bedarf einer Rechtsgrundlage. Einen laufend aktualisierten Überblick über die Rechtsgrundlagen der einzelnen Statistiken stellt das  Statistische Bundesamt auf seinen Internetseiten bereit.

Dort finden sich auch die für das Handwerk einschlägigen Rechtgrundlagen:

  1. Das  Handwerksstatistikgesetz, das die Durchführung der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung sowie die im Abstand von 8-10 Jahren anzusetzenden Handwerkszählungen regelt.
  2.  Die Verordnung zur Verlängerung der Periodizität der Zählung im Handwerk (HwZPV) vom 28. Oktober 2003, durch die die im Zeitraum von 2003-2005 durchzuführende Handwerkszählung auf die Jahre 2007-2009 verschoben wurde. Durch die Verschiebung soll Zeit gewonnen werden, um die Nutzbarkeit des Unternehmensregisters für Zwecke einer Handwerkszählung zu testen.
  3. Das  Statistikregistergesetz, das den Aufbau und die Führung einer Statistikregisters (Unternehmensregister) in Deutschland vorschreibt und neben den Finanzbehörden (Umsätze), der Bundesagentur für Arbeit (Beschäftigte) und den IHKen auch die Handwerkskammern (Handwerkseigenschaft) zur Lieferung ihrer Datenbestände für diese Datenbank verpflichtet.
  4. Das  Verwaltungsdatenverwendungsgesetz, in dem u.a. auch für die vierteljährliche Handwerksberichterstattung geprüft werden soll, inwieweit die aktuellen Unternehmensbefragungen durch eine Nutzung der unterjährig in den Verwaltungen vorliegenden Daten ersetzt werden können. Damit wäre eine Entlastung der Unternehmen von Statistischen Auskunftspflichten erzielbar, ohne dass die Aussagekraft des Statistischen Systems leidet.
  5. Das  Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes, in dem geregelt wird, dass nach der Novellierung der Handwerksordnung die zulassungsfreien Handwerke weiter in die Tests zur Nutzung von Verwaltungsdaten und des Statistikregisters einbezogen und bei einem Erfolg auch ausgewiesen werden können.

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Peter Weiss
Wirtschafts- und Umweltpolitik
Tel.: 030 20619-263
Fax: 030 2061959-263
 dr.weiss@zdh.de

 
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