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Informationen zur Rundfunkgebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" ab 2007
Ab dem 1. Januar 2007 werden entsprechend dem achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwischen den Ländern auch PC, soweit sie internetfähig sind, als neuartige Rundfunkempfangsgeräte grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig.
Informationen zur Rundfunkgebührenpflicht in Handwerksbetrieben
Die Ministerpräsidenten haben sich auf ihrem Treffen am 19. Oktober 2006 endgültig auf die Auslegung der Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags zur Erhebung der Rundfunkgeühren für internetfähige Geräte geeinigt. Alle Betriebe, die bislang noch keine Rundfunkgeräte angemeldet haben, müssen demnach ab 2007 monatlich die Grundgebühr (=Radiogebühr) in Höhe von 5,52 Euro für ihre internetfähigen Geräte wie PC oder UMTS-Handys oder UMTS-fähige PDAs entrichten, da sie nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" gelten.
Anmeldebögen der GEZ für neuartige Rundfunkgeräte
Aktuelle Meldungen (Stand Juli 2008):
Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet gegen die Gebührenpflicht von internetfähigen Computern in Betrieben (Urteil vom 15.7.2008)
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 15. Juli 2008 entschieden, dass ein betrieblich genutzter PC in einer Anwaltskanzlei nicht als "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" gebührenpflichtig ist (Az.: 1 K 496/08.KO). Die klagende Kanzlei hatte argumentiert, dass sie ihren PC nicht zum Rundfunkempfang nutzen würde.
Die Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf Handwerksbetriebe haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verwaltungsgericht Braunschweig entscheidet gegen die (zusätzliche) Gebührenpflicht von gewerblich genutzten Computern in Wohnräumen von Selbständigen (Urteil vom 15.7.2008)
Das Gericht vereint die Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzung für "nicht ausschließlich privat genutzte" Computer (z.B. in Arbeitszimmern) innerhalb von privaten Wohnungen von Gewerbetreibenden, wenn bereits innerhalb der Wohnung ein privates Rundfunkgerät angemeldet ist.
Zitat: "Ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer unterliegt nicht der Rundfunkgebührenpflicht wenn er in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers betrieben wird und dieser für die dort vorgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren entrichtet." Volltext
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rundfunkgebühren in Bildungseinrichtungen des Handwerks (Bereich Informationstechnik)
Die Handwerkskammer zu Köln hat die Handwerksorganisation auf eine Einigung mit dem WDR in Bezug auf die Rundfunkgebührenpflicht für eine Bildungseinrichtung der Handwerkskammer aufmerksam gemacht.
Im Kern handelt es sich bei der erzielten Einigung um Folgendes: Bildungseinrichtungen des Handwerks müssen normalerweise alle vorhandenen Fernsehgeräte und Radios bei der GEZ anmelden. Für jedes einzelne Gerät entstehen Gebühren, da es keine Zweitgerätebefreiung wie im Privatbereich gibt. Die Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, ob die Geräte auch zum Rundfunkempfang genutzt werden oder nur Unterrichtszwecken dienen.
Weiter: Rundfunkgebühren in Bildungseinrichtungen des Handwerks (Bereich Informationstechnik)
Rundfunkgebührenpflicht für Vorführwagen des Kraftfahrzeuggewerbes
Nach längerer rechtlicher Unklarheit ist nunmehr gerichtlich festgestellt worden, dass für Vorführwagen des Kraftfahrzeuggewerbes das sogenannte Händlerprivileg des § 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrages nicht gilt.
Weiter zur Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2006 Rundfunkgebührenpflicht für Vorführwagen des Kraftfahrzeuggewerbes
DIHK und ZDH fordern neues Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat erneut den hohen Stellenwert der Rundfunkfreiheit und die Notwendigkeit der Sicherung einer angemessenen Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verdeutlicht. [11.09.2007
Volltext: DIHK und ZDH fordern neues Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Die nachfolgenden Dokumente informieren umfassend zum Thema mit Stand Oktober 2006.
Aktueller Diskussionsstand zur Erhebung von Rundfunkgebühren auf PC (pdf | 14.6 KB) [ Stand: Oktober 2006
Positionspapier Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (pdf | 48.8 KB) [ Stand: 1. August 2006
Umfrage des ZDH und des DIHK zur Rundfunkgebührenpflicht von internetfähigen Geräten
Eine gemeinsam von ZDH und DIHK durchgeführte Umfrage vom Sommer 2006 belegt eindeutig, dass internetfähige Computer in den Betrieben nicht zum Rundfunkempfang genutzt werden.

