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GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken müssen Lizenzvergütungen an die GEMA abgeführt werden.
Für Handwerksbetriebe kann das insbesondere bei Musikuntermalung in öffentlich zugänglichen Räumen mit Kundenkontakt Relevanz haben. (z.B. Friseure, Bäcker, andere Handwerke mit Ladengeschäften)
Tarifauszug für die Wiedergabe von Hintergrundmusik.
Eine Anmeldung kann direkt bei der GEMA erfolgen.
Einige Innungen, Kreishandwerkerschaften und Fachverbände haben Rahmenvereinbarungen mit der GEMA abgeschlossen, wodurch Preisnachlässe bis zu 20 % möglich sind.
Handwerksunternehmen sollten sich vor einer Anmeldung bei der GEMA bei ihren jeweiligen Branchenorganisationen nach diesen Konditionen erkundigen.

