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SEPA-Instrumente
Gemäß der EU-Preisverordnung 2560/2001 vom 19.12.2001 sind alle Banken innerhalb der EU dazu verpflichtet, Auslandszahlungen im Euro-Raum zum gleichen Preis abzuwickeln wie Inlandszahlungen. Seit Inkrafttreten der Preisverordnung gilt dies für sämtliche Zahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 12.500 € (seit 01.01.2006 gilt eine Grenze von 50.000 €). Ausgenommen hiervon sind Schecks sowie nicht automatisierungsfähige Überweisungen ohne Angabe von IBAN und BIC.
Die Kreditinstitute im Euro-Raum haben diese Regelung heftig kritisiert, da Auslandszahlungen somit wohl nicht mehr kostendeckend abzuwickeln sind. Nicht zuletzt deshalb haben sich die europäischen Bankenverbände im Jahr 2002 zum sog. „ European Payments Council“ (EPC = Europäischer Zahlungsverkehrsrat) zusammengeschlossen, um gemeinsam und auf selbst regulierender Basis die Grundlagen für eine vollautomatische und standardisierte Zahlungsverkehrs-Infrastruktur und damit einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, den sog. „Single Euro Payment Area“ (SEPA), zu schaffen. Der EPC umfasst heute 65 Mitglieder (europäische und nationale Bankenverbände sowie große Kreditinstitute) aus 27 Ländern. Die deutsche Kreditwirtschaft ist im EPC mit 7 Sitzen vertreten (darunter 2 Sitze von BVR und DZ Bank).
Ab dem Jahr 2008 sollen im europäischen Binnenmarkt die folgenden 3 Zahlungsverkehrsinstrumente angeboten werden:
- SEPA Direct Debit (Lastschrift)
- SEPA Credit Transfer (Überweisung)
- SEPA Cards Framework (Kartenzahlung)
In den ersten Jahren nach ihrer Einführung sollen die bisher bestehenden Verfahren noch parallel angeboten werden. Seitens der Kreditwirtschaft wird immer wieder betont, dass die vollständige Ablösung der nationalen Verfahren allein und ausschließlich dem Markt und damit der Kundennachfrage überlassen werden soll. Allerdings ist es erklärtes Ziel der Kreditwirtschaft, zwischen 2010 und 2012 eine kritische Masse von Nutzern von den neuen Systemen überzeugt zu haben, so dass dann die nationalen Systeme abgeschaltet werden können.
SEPA-Überweisung:
Bei der Überweisung handelt es sich um eine Weiterentwicklung der heutigen EU-Standardüberweisung, die unter Angabe von IBAN und BIC innerhalb von 3 Tagen sehr kostengünstig abgewickelt wird.
Die EU-Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt besagt, dass SEPA-Überweisungen ab 01.01.2012 innerhalb einer Frist von T+1 (Einreichungsdatum zzgl. 1 Bankarbeitstag) nicht überschreiten dürfen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch für SEPA-Überweisungen die schon national geltende Vorschrift T+3 gelten. Die von der EU angedachten Änderungen auf T+1 erfordern nach Aussage der Kreditwirtschaft Infrastrukturanpassungen und werden wohl zur Erhöhung der Stückkosten führen, da u.a. Sammelzahlungen wie bisher nicht mehr möglich sein werden. Kunden müssten somit evtl. die Verkürzung der Überweisungszeit mit höheren Überweisungsgebühren ausgleichen.
SEPA-Lastschrift:
Im Gegensatz zur SEPA-Überweisung wird es hier keine Harmonisierung bestehender nationaler Systeme geben sondern ein vollkommen neues Verfahren entwickelt, obwohl sich einige verfahrenstechnische Elemente der deutschen Lastschrift auch bei SEPA wiederfinden. Damit sollen grenzüberschreitende Lastschriften erstmals möglich gemacht werden. Voraussetzung für dieses neue Produkt ist die Verabschiedung der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD).
Im Vergleich zur heute in Deutschland genutzten Lastschrift wird es strengere Formvorgaben (jede Ermächtigung muss die Unterschrift des Zahlungspflichtigen tragen und die Daten des vom Zahlungspflichtigen ausgestellten Mandates werden künftig vom Einreicher bis zur einlösenden Stelle mitgeliefert) und striktere Terminvorgaben (Fälligkeitsdatum muss angegeben sein, Ermächtigung muss spätestens 2 Tage vorher bei der Bank des Zahlungspflichtigen eingehen, bei Erst- bzw. Einmalaufträgen sogar 5 Tage vorher) geben.
SEPA-Karten:
Geplant ist die Abschaffung ausschließlich nationaler Systeme; jede Kredit- oder Debitkarte soll europaweit verwendet werden können, ohne dass Kunden Unterschiede zum Karteneinsatz im Heimatland erkennen. Auch auf der Kostenseite soll es aus Kundensicht dann keine Unterschiede mehr geben, wo im EU-Binnenmarkt die jeweilige Karte eingesetzt wird.
Da Kreditkarten bislang schon international ausgerichtet sind, werden die Änderungen vorrangig Auswirkungen auf Transaktionen mit den sog. Debitkarten haben.
Für eine detaillierte Übersicht über die Verfahrensweisen der genannten Zahlungsinstrumente sowie den Handlungsbedarf aus Sicht von Unternehmen empfehlen wir Ihnen die beim GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) im Januar 2007 erschienene Broschüre „SEPA – Auswirkungen auf die Zahlungsverkehrssysteme und –prozesse in den Versicherungsunternehmen“, die Sie über folgende Adresse beziehen können:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Ausschuss Betriebswirtschaft und Informationstechnologie
Friedrichstr. 191
10117 Berlin
Sicher ist, SEPA-Instrumente auch für den Inlandszahlungsverkehr werden kommen, wenn auch bisher noch nicht sicher gesagt werden kann, ab wann es ausschließlich SEPA-Instrumente geben wird und die nationalen Systeme somit abgeschaltet werden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass sich auch Handwerksunternehmen rechtzeitig mit dieser Materie befassen und einen individuellen Fahrplan erstellen, wann eine Überführung der betriebsinternen Systeme auf die neuen Instrumente Sinn macht.

