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[30.07.2004]
Überprüfung der EU-Strategie für Nachhaltige Entwicklung
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über die europäische Strategie für nachhaltige Entwicklung durchgeführt. Der ZDH hat gegenüber der Kommission u. a. auf Folgendes hingewiesen: Die Wechselbeziehung zwischen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und Umweltzielen muss finanzierbar bleiben, um nicht neue Generationenkonflikte durch volkswirtschaftliche Überschuldung herbeizuführen. Nachhaltige Entwicklung darf nicht zu Lasten der Innovations-, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft erfolgen. Zwei Zielsetzungen sind wichtig:
- Die hohe Kostenbelastung des Mittelstandes muss reduziert werden. Maßnahmen der Nachhaltigkeitspolitik, Umweltabgaben, –steuern, bürokratische und kostenintensive Verfahren dürfen die Betriebe nicht in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Nachhaltige Entwicklung muss die Voraussetzungen für ein investitionsfreundlicheres Klima schaffen, das es ermöglicht, neue umweltfreundliche, ressourcensparende Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
- Die Verknüpfung der Umweltpolitik mit der Beschäftigungspolitik ist wichtig, weil im Handwerk neue Umweltmärkte entstehen, z. B. durch Niedrig-Energie-Bauweise, Recycling (Altautos und Elektroschrott), Nutzung umweltfreundlicher Energien (Fotovoltaik, Windkraft, Biomasse, Geothermie). Die Erschließung neuer Umweltmärkte und Chancen für zukunftsträchtige Arbeitsplätze sollten stärker unterstützt werden; vor allem sollten ungerechtfertigte Benachteiligungen beseitigt werden, wie sie durch den Ausschluss der Geprüften Gebäudeenergieberater im Handwerk bei der Ausstellung des Wärmebedarfsausweises im Rahmen der deutschen Energieeinsparverordnung oder bei Beratungsleistungen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung bestehen. Für die Erstellung von Gebäude-Energieausweisen (EG-Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie) sind die geprüften Gebäudeenergieberater im Handwerk qualifiziert und sollten EU-weit zugelassen werden.

