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REACH-Deregulierung gefordert

Im Europäischen Parlament wurde der Verordnungsentwurf zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) beraten, und der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat Bericht erstattet.            

Der ZDH ist zu dem Ausschussbericht der Auffassung, dass die sich aus REACH für KMU ergebenden Probleme in der Berichterstattung richtig dargestellt und gewichtet worden sind. Probleme für KMU entstehen seines Erachtens vor allem bei kleinvolumigen Spezialchemikalien, die wegen zu hoher Registrierungskosten – nicht wegen gefährlicher Eigenschaften - vom Markt genommen werden und dann nicht mehr von den Anwendern, z. B. dem Handwerk, verwendet werden können. Wettbewerbsnachteile gegenüber außereuropäischen Anbietern müssten vermieden und Kompatibilität mit den Regelungen der Welthandelsorganisation muss gewährleistet werden.  

Die in der Berichterstattung dargelegten Verbesserungsvorschläge des Verordnungsentwurfs werden vom ZDH unterstützt: Grundsätzlich vertritt das Handwerk die Auffassung, dass für mehr Umwelt- und Gesundheitsschutz praktikable Regelungen erlassen werden müssen, die weniger Bürokratie für Hersteller und Behörden sowie mehr Sicherheit für die Verbraucher bringen. Insbesondere stimmt der ZDH dem Vorschlag zu, dass für den zu vereinfachenden Registrierungsaufwand eines chemischen Stoffes das tatsächliche Gefahrenrisiko und nicht allein die produzierte bzw. importierte Menge entscheidend sein sollte; hierbei wird insbesondere die Regelung befürwortet, dass die Registrierung chemischer Stoffe erst ab der Mengenschwelle von 1 Jahrestonne erfolgen soll.


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Ute Aschenbrenner
Wirtschafts- und Umweltpolitik
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