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Energieeffizient sanieren

Im Rahmen des Programms werden zum einen alle Sanierungsmaßnahmen gefördert, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses führen, zum anderen aber auch einzelne Sanierungsmaßnahmen oder freie Kombinationen von Einzelmaßnahmen und schließlich auch der Ersterwerb eines neu sanierten Gebäudes.  

Für diese Maßnahmen können entweder zinsverbilligte Förderkredite oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Bei besonders stark Energie einsparenden Sanierungen werden zudem Tilgungszuschüsse für die Förderkredite gewährt.  

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss vor dem 1.1.1995 gestellt worden sein und es darf sich um kein Ferien- oder Wochenendhaus handeln.  

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks und die Einhaltung der technischen Anforderungen.  

 Zur Kreditvariante des Programms.  

 Zur Zuschussvariante des Programms.  


Service

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Flyer zum neuen Gebäudeenergieausweis

Ab 2008 werden Energieausweise bei Verkauf und Vermietung von bestehenden Gebäuden Pflicht. Ein aktueller Flyer des ZDH informiert über den Zeitplan für den Einsatz des Energieausweises und sagt Eigentümern, was sie beim Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder der Verleasung ihrer Immobilie beachten müssen.

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Energiespar-Ratgeber

Aktiv das Klima schützen und gleichzeitig Geld sparen – der Energiespar-Ratgeber zeigt Ihnen, wies geht!

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Peter Weiss
Wirtschafts- und Umweltpolitik
Tel.: 030 20619-263
Fax: 030 2061959-263
 dr.weiss@zdh.de

 
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