Energie und Kosten sparen
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Energieeffizient sanieren
Im Rahmen des Programms werden zum einen alle Sanierungsmaßnahmen gefördert, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses führen, zum anderen aber auch einzelne Sanierungsmaßnahmen oder freie Kombinationen von Einzelmaßnahmen und schließlich auch der Ersterwerb eines neu sanierten Gebäudes.
Für diese Maßnahmen können entweder zinsverbilligte Förderkredite oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Bei besonders stark Energie einsparenden Sanierungen werden zudem Tilgungszuschüsse für die Förderkredite gewährt.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss vor dem 1.1.1995 gestellt worden sein und es darf sich um kein Ferien- oder Wochenendhaus handeln.
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks und die Einhaltung der technischen Anforderungen.




