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Energieeffizient Sanieren – Sonderprogramm

Im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" werden Zuschüsse zur Förderung spezieller Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden gewährt. Diese Maßnahmen umfassen:   

  • Qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen
  • Austausch von Nachtstromspeicherheizungen
  • Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen  

Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.    

Qualifizierte Baubegleitung

Wer eine im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" in der Kredit- oder Zuschussvariante geförderte Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (EnEV) oder eine Kombination von mindestens 2 Einzelmaßnahmen durch einen externen Sachverständigen begleiten lässt, kann für diese Maßnahmen zusätzlich den Zuschuss für Baubegleitung beantragen.  

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal. jedoch 2.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt.    

Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen

Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen durch eine im Programm "Energieeffizient Sanieren" oder im BAFA-Programm "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) förderfähige Heizungsanlage wird mit einem zusätzlichen Zuschuss je abgebautem Gerät gefördert.  

Der Zuschuss für den Austausch der Nachstromspeicherheizungen beträgt 200 Euro je abgebautem Gerät. Die Gewährung des Zuschusses ist an die Erneuerung der Heizung gebunden.    

Optimierung der Wärmeverteilung

Gefördert wird die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen. Dazu zählen insbesondere: Analyse des Ist-Zustandes, Ermittlung der Sollgrößen der Anlage und Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand inklusive des hydraulischen Abgleichs. Gefördert werden auch der Einbau von Hocheffizienzumwälz- und/oder -zirkulationspumpen (Effizienzklasse A), Strangdifferenzdruckreglern und der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile.  

Der Zuschuss beträgt 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung. Liegen die Kosten unter 400 Euro beträgt der Zuschuss 100 Euro. Bei Kosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt.

Kombinierbarkeit

Eine Kombination der einzelnen Maßnahmen der Sonderförderung untereinander ist möglich. Die Kombination mit der Kredit- und Zuschussvariante im Programm "Energieeffizient Sanieren" sowie mit Zuschüssen und Krediten aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur ergänzenden Finanzierung ist möglich, sofern keine Doppelförderung der Maßnahmen vorliegt.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem  Merkblatt der KfW 


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Ihr Ansprechpartner

Dr. Peter Weiss
Wirtschafts- und Umweltpolitik
Tel.: 030 20619-263
Fax: 030 2061959-263
 dr.weiss@zdh.de

 
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