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Energieeffizient Bauen

Im Rahmen dieses Neubauprogramms wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden gefördert, die den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen. Dies schließt auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime ein.

Anträge können von Bauherren oder Erwerbern neuer Wohngebäude gestellt werden, die entweder selber nutzen oder vermieten, aber auch von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften bzw. von Gemeinden und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Im Neubaubereich werden ausschließlich Förderkredite vergeben. Sie sind umso attraktiver, je stärker der energetische Standard der Energieeinsparverordnung unterschritten wird. Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen eines der nachfolgend erläuterten energetischen Niveaus erreichen:

  • KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf und einen Transmissionswärmeverlust von 55 Prozent der gemäß EnEV zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten. In diesem Rahmen werden auch Passivhäuser gefördert.
  • KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf und einen Transmissionswärmeverlust von 70 Prozent der gemäß EnEV zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten.  

In beiden Fällen werden max. 50.000 Euro der Bauwerkskosten (ohne Grundstückskosten) pro Wohneinheit gefördert.  

Die Laufzeiten der Förderkredite betragen 10-30 Jahre mit einer 10jährigen Zinsbindung und 1-5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Dabei ist eine vorzeitige Rückzahlung ohne Kosten möglich.  

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die verpflichtende Hinzuziehung eines Sachverständigen.  

Weitere Details finden Sie im  Merkblatt der KfW


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Ihr Ansprechpartner

Dr. Peter Weiss
Wirtschafts- und Umweltpolitik
Tel.: 030 20619-263
Fax: 030 2061959-263
 dr.weiss@zdh.de

 
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