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Gebäudeenergieausweis

Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) im Juni 2007 wurde auch die rechtliche Grundlage zur Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geschaffen: Sie werden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend.  

Die Energieeinsparverordnung 2007 regelt diesbezüglich, wann Energieausweise im Bestand auszustellen sind, welcher Art diese Energieausweise sein müssen und wer die Energieausweise ausstellen darf.

  • Wann auszustellen? Gebäudeenergieausweise für bestehende Gebäude sind auszustellen, wenn diese verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast werden. Auf Nachfrage sind den Interessenten ein Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen vorzulegen. Dieser ist in der Regel 10 Jahre gültig.
  • Art der Ausweise: Es wird unterschieden zwischen dem auf objektiven Eigenschaften des Gebäudes basierenden Bedarfsausweis und dem rein auf den Verbrauchsangaben basierenden Verbrauchsausweis. Nach einer Übergangsphase ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Für alle übrigen Wohngebäude existiert dagegen Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
  • Wer darf ausstellen? Neben Ingenieuren und Architekten spezieller Fachrichtungen sind auch die qualifizierten Fachleute der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Handwerke zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen, sofern sie eine einschlägige Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens nachweisen können.  

Zum Download:

application/vnd.ms-powerpoint Gebäudeenergieausweis - Rechtliche Rahmenbedingungen nach der EnEV-Novelle 2007 (pps | 1.7 MB) 
Dipl.-Ing. Architekt Jürgen Thum (Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern)
application/pdf Energieeinsparverordnung – EnEV 2007  (pdf | 424.9 KB) 
Verordnungstext

Weitere Informationen finden Sie unter  www.dena-energieausweis.de .


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Flyer zum neuen Gebäudeenergieausweis

Ab 2008 werden Energieausweise bei Verkauf und Vermietung von bestehenden Gebäuden Pflicht. Ein aktueller Flyer des ZDH informiert über den Zeitplan für den Einsatz des Energieausweises und sagt Eigentümern, was sie beim Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder der Verleasung ihrer Immobilie beachten müssen.

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mehr zum Thema:

 Energieberater im Handwerk

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Peter Weiss
Wirtschafts- und Umweltpolitik
Tel.: 030 20619-263
Fax: 030 2061959-263
 dr.weiss@zdh.de

 
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