Inhalt
Richtlinien des BMWi über die Vor-Ort-Beratung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 28.04.2008 neue Richtlinien über die Föderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort erlassen. Für die geförderte Beratung kommen Wohngebäude in Betracht, für die bis zum 31.12.1994 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde und bei denen die Gebäudehülle anschließend nicht auf Grund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden ist. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Förderfähig ist eine Vor-Ort-Beratung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und –verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien bezieht und die von einem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenem Berater durchgeführt wird. Weitere Einzelheiten dieser Richtlinien sind auf den Internetseiten der BAfA veröffentlicht.
Richtlinie "Vor-Ort-Beratung" (pdf | 75.6 KB) [ Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort - Stand 11. April 2008

