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Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV2009)
Am 18. März hat die Bundesregegierung eine weitere Novelle der Energieeinsparverordnung beschlossen (EnEV 2009). Sie wird im Herbst in Kraft treten. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele getan. Im Wesentlichen sieht die Novelle folgende Änderungen vor:
- Die energetischen Anforderungen an Neubauten und an wesentliche Änderungen im Gebäudebestand werden um 30 Prozent erhöht. - Nachtstromspeicherheizungen werden ab dem Jahr 2020 stufenweise außer Betrieb genommen.
- Es werden Anreize für den verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien gelegt.
- Der Vollzug der EnEV-Regeln wird verstärkt. So müssen in der Zukunft Unternehmererklärungen bei Änderungen im Bestand abgegeben werden. Des weiteren sollen die Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau die Einhaltung der Nachrüstpflichten überprüfen und Empfehlungen für die Gebäude aussprechen dürfen, die keiner Pflicht unterliegen. Und es werden bundeseinheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt.
Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 29. April 20093 (pdf | 666.5 KB) [ Nichtamtliche Lesefassung; Stand 18.03.2009

