Inhalt
Vergaberechtsreform 2006
ZDH, Stand November 2006
Durch neue europäische Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe und die Notwendigkeit einer weiteren Modernisierung des deutschen Vergaberechts sind ab 2006 umfangreichen Veränderungen der Rechtsgrundlagen des öffentlichen Auftragswesens erforderlich.
Der ZDH hat sich in den letzten Jahren für Reformen innerhalb des bestehenden Systems der vergaberechtlichen "Kaskade" und für eine stärkere mittelstandsgerechte Ausgestaltung des Vergaberechts eingesetzt.
Die Bundesregierung hat sich Ende 2005 im neuen Koalitionsvertrag darauf festgelegt, alle notwendigen Reformen des deutschen Vergaberechts im Rahmen des bestehenden Systems vorzunehmen.
- Siehe dazu: Rechtlicher Rahmen des Vergaberechts
Erste Stufe der Vergaberechtsreform
Mit der Überarbeitung der Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB/VOL/VOF) und der Anpassung der Vergabeverordnung wurde bis zum November 2006 die erste Stufe der Vergaberechtsreform abgeschlossen, die vor allem der Übernahme zwingend vorgeschriebener europäischer Regelungen diente.
Neufassung der Vergabeverordnung (VgV)
In der Neufassung der Vergabeverordnung wurden neben der Anpassung der Verweisungen an die neuen Vergabe- und Vertragsordnungen vor allem die Erhöhungen der europäischen Schwellenwerte übernommen. Für Bauaufträge gilt nunmehr die Summe von 5.278.000 Euro als Schwellenwert, ab dem das europäische Vergaberecht anzuwenden ist (bisher 5.000.000 Euro). Für Liefer- und Dienstleistungen liegt dieser neue Schwellenwert in der Regel bei 211.000 Euro. Bei Sektorenauftraggebern ist dieser Wert auf 422.000 Euro festgesetzt. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bestimmter oberster Bundesbehörden liegt der Schwellenwert bei 137.000 Euro.
- Zu weiteren Einzelheiten siehe Rundschreiben vom 07.07.2006
Die Bundesregierung hat am 28. Juni 2006 der Neufassung der VgV zugestimmt. Der Bundesrat hat sich dem am 22. September unter Maßgaben angeschlossen. Nach einer erneuten Befassung der Bundesregierung konnte die VgV zum 1. November 2006 in Kraft treten.
Neufassungen von VOB, VOL und VOF, Stand November 2006
Im Rahmen der ersten Stufe der Vergaberechtsreform sind in den letzten Monaten durch die Vergabe- und Vertragsausschüsse DVA und DVAL die VOB/A, VOB/B, VOL/A und VOF überarbeitet worden.
Inhaltliche Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnungen bezogen sich vor allem auf den Oberschwellenbereich (u. a. zu Rahmenvereinbarungen, Nebenangeboten, zur Angabe der Gewichtung der Wertungskriterien, Anforderungen an Vergabevermerke, Übernahme des wettbewerblichen Dialogs).
Die Änderungen für den Unterschwellenbereich waren auf die Anpassung von Begrifflichkeiten, die Einführung der Präqualifizierung für den VOB-Bereich und neue Vorschriften zur Nutzung moderner Kommunikationsmittel (e-Vergabe) begrenzt.
Mit der Veröffentlichung der Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt vom 26. Oktober 2006 sind neben der Vergabeverordnung ab dem 1. November 2006 ebenfalls die Abschnitte 2 bis 4 der VOB/A und der VOL sowie die VOF anzuwenden.
Durch ministeriellen Erlass wurden gleichzeitig die ersten Abschnitte der VOB/A und VOL/A sowie die überarbeitete VOB/B und Ergänzungen der VOB/C in Kraft gesetzt. Die jeweiligen Änderungen der Rechtsvorschriften werden im anliegenden Erlass des BMVBS nochmals detailliert erläutert.
- Einführungserlass des BMVBS vom 30.10.2006
- Rundschreiben des ZDH zur Inkraftsetzung der Vergabeverordnung zum 1. November 2006
=> zu den einzelnen Vergabe- und Vertragsordnungen im Detail:
VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A)
VOB/B (Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B)
VOL/A (Verdingungsordnung für Leistungen)
VOF 2006 (Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen)
Zweite Stufe der Vergaberechtsreform
Ab Herbst 2006 wird sich die Diskussion um die zweite Stufe der Vergaberechtsreform intensivieren. Ziel des Refromprozesses sollte eine nachhaltige Modernisierung und Verschlankung des deutschen Vergaberechts sein.
Die Bundesregierung hat für Ende 2006 einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angekündigt.
Durch die Bundesregierung wurde dazu bereits vor der Sommerpause ein Eckpunktepapier vorgelegt, das sich nochmals für eine mittelstandgerechte Reform im bestehenden System ausspricht:
Auch der Bundesrat hat im September 2006 eine Entschließung zur weiteren Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System gefasst:
Der ZDH hat zu mittelstandrelevanten Fragen der weiteren Vergaberechtsreform bereits im März 2006 ein Positionspapier vorgelegt.

