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E-Vergabe

Neben der Präqualifikation wird die E-Vergabe ein weiteres Rationalisierungsinstrument im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sein. Voraussetzung hierfür ist ein möglichst medienbruchfreier Ablauf eines Vergabeverfahrens. Zudem muss das Verfahren auch rechtssicher abgewickelt werden.

Der ZDH fordert, dass sich die Vergabestellen, möglichst auf internationaler Ebene auf ein einheitliches Verfahren einigen. Wichtiges Element wird hierbei die Übermittlung sensibler Unterlagen durch elektronische Signaturen entsprechend dem Signaturgesetz sein.

Allerdings wird es im Interesse der kleineren und mittleren Betriebe erforderlich sein, für eine Übergangszeit die schriftliche Auftragsabwicklung parallel zur elektronischen zuzulassen.

Informationen der Abteilung Informationstechnologien des ZDH finden Sie hier.

Stufenplan zur Einführung der ausschließlichen elektronischen Vergabe für Vergaben des Bundes (Stand Juni 2007)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat unter Mitwirkung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft eine Empfehlung zum stufenweisen Übergang zur (ausschließlichen) elektronischen Auftragsvergabe für Vergaben des Bundes vorgelegt.

  1. Stufe ab dem 1.9.2007 für Angebote über IT-Produkte und Produkte der Telekommunikation
  2. Stufe ab dem 1.10.2008 für Angebote über Kraftfahrzeuge
  3. Stufe ab dem 1.1.2010 für Angebote über Produkte der sonstigen Branchen

Ab den genannten Zeitpunkten sollen schriftliche Angebote in der Regel nicht mehr akzeptiert werden. Für Bauvorhaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte bleibt gemäß § 21 VOB/A die Abgabe schriftlicher Angebote auch darüber hinaus zulässig.


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