Die EU-Kommission plant eine Revision des europäischen Vergaberechts. Anfang 2011 wurde dazu ein Grünbuch vorgelegt. Ein erster Richtlinienvorschlag wurde Ende 2011 veröffentlicht.
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Inhalt
Auftragswesen
Vergaberechtsreform 2009/2010
Gemäß den Aussagen des Koalitionsvertrages von 2005 wurden durch die große Koalition eine Reihe von Veränderungen und Modernisierungen des Vergaberechts vortgenommen. Die Inkraftsetzung aller Veränerderungen war Ende 2009 noch nicht abgeschlossen.
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Diskussion um Vergaberechtsreform 2007/2008
Für das Jahr 2008 sind weitere Änderungen des GWB sowie der VOB und der VOL in der Diskussion.
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Vergaberechtsreform 2006
Durch neue europäische Vorgaben und weitere Anforderungen an die Modernisierung des deutschen Vergaberechts besteht die Notwendigkeit zu umfangreichen Veränderungen der Rechtsgrundlagen des öffentlichen Auftragswesens.
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Rechtlicher Rahmen
Neben dem multilateralen Beschaffungsrecht durch das Beschaffungsübereinkommen der World Trade Organisation (WTO) wird das Vergaberecht insbesondere durch die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge bestimmt.
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Vergabefremde Aspekte
Immer wieder wird versucht, mit dem Vergaberecht andere politische Ziele, wie z. B. die Förderung bestimmter Berufsgruppen und Regionen oder die Beschäftigung von Frauen oder Lehrlingen zu verfolgen.
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Präqualifikation
Im öffentlichen Auftragswesen fordern die Auftraggeber Nachweise für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter. Diese Nachweise müssen bei jedem einzelnen Auftrag geführt werden.
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E-Vergabe
Neben der Präqualifikation wird die E-Vergabe ein weiteres Rationalisierungsinstrument im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sein. Voraussetzung hierfür ist ein möglichst medienbruchfreier Ablauf eines Vergabeverfahrens. Zudem muss das Verfahren auch rechtssicher abgewickelt werden.
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