Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), das am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, regelt die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds, aus dem die Kosten für die Abfallbewirtschaftung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für die Reinigung des öffentlichen Raums und für Sensibilisierungsmaßnahmen bezahlt werden.
Die Regelungen des Gesetzes gelten ab dem 1. Januar 2024 und verpflichten Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, zu denen u.a. To-Go-Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebehälter und -becher gehören, zur Zahlung einer Abgabe in den Einwegkunststofffonds. Mit Hilfe dieser Leitlinien können Handwerksbetriebe prüfen, welchen Pflichten sie aus dem EWKFondsG nachkommen müssen.
Hintergrund und Ziel des EWKFondsG
Das Einwegkunststofffondsgesetz dient der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL). Die Richtlinie enthält zahlreiche Maßnahmen, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen. Artikel 8 der Richtlinie sieht eine Einführung einer Erweiterten Herstellerverantwortung u.a. bezüglich der Kosten von Sensibilisierungsmaßnahmen sowie von Reinigungsaktionen und anschließender Behandlung der Abfälle von bestimmten Einwegkunststoffartikeln vor.
Die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten durch die Hersteller soll dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern.
Informationen zum Einwegkunststofffonds werden auf der Themenseite des Bundesumweltamtes (UBA) fortlaufend aktualisiert.
Bitte beachten:
Wir weisen darauf hin, dass die Leitlinien eine Orientierung geben sollen, aber keine rechtssichere Anleitung darstellen. Eine rechtssichere Auskunft kann nur das Umweltbundesamt über kostenpflichtige Einordnungsanträge zur Herstellereigenschaft, Einwegkunststoffprodukt und Einwegkunststoffproduktart erteilen.