Praxis Recht - Das Gesellschaftsregister (eGbR)
Ab Januar 2024 besteht die Möglichkeit, Gesellschaften bürgerlichen Rechts in ein neu errichtetes Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Ein Merkblatt informiert über das neue Recht.
Praxis Recht - Das Gesellschaftsregister (eGbR)
Bitte beachten
Bei den hier zur Verfügung gestellten Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise zu handwerksrelevanten Rechtsthemen. Darüberhinausgehende Informationen und insbesondere individuelle Beratungen sind dem ZDH nicht gestattet. Bitten nutzen Sie bei weitergehenden Fragen zu den hier dargestellten Themen die Beratungsangebote Ihrer Handwerksorganisation vor Ort (Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände).