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Verfahrensrecht - Neuregelung der Steuererklärungsfristen für das Jahr 2005

Die Abgabefristen für Steuererklärungen die durch Steuerberater gefertigt werden; sind neu geregelt worden.

Bisher wurde die allgemeine Abgabefrist (31. Mai) für Steuerberater regelmäßig bis zum 30. September eines Jahres verlängert und danach in einem vereinfachten Verfahren bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres. Diese Zweistufigkeit wurde nun in einem aktuellen Ländererlass aufgegeben und die Fristverlängerung neu geregelt.

Nach dem Ländererlass vom 23. Februar 2006 wird die Abgabefrist für Steuererklärungen, die von Steuerberatern gefertigt werden, allgemein bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. In begründeten Einzelfällen kann die Frist dann noch einmal bis zum 28. Februar 2007 verlängert werden. 

Praxishinweis:
Bisher war die Verlängerung der Abgabefrist bis zum 28. Februar des Folgejahres unproblematisch. Fraglich ist, ob diese Verlängerung nach der Neuregelung der Abgabefristen von den Finanzämtern weiterhin so großzügig gewährt werden wird.

Simone Schlewitz


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