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Überführung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in den steuerbefreiten Teil einer gemeinnützigen Körperschaft
ZDH - Steuerinfo 04/2002
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 1.2.2002 (IV A 2 - S 2765 - 1/02) eine Änderung in der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften bekannt gegeben. Eine Änderung des Abschnitts 47 KStR wird damit vorweg genommen.
Es heißt in dem Schreiben:
Nach Abschnitt 47 Abs. 12 KStR kommt eine Buchwertfortführung bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht in Betracht, wenn er aufgegeben oder verpachtet wird. Von diesem Grundsatz ist dann abzuweichen, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in den steuerbefreiten Bereich der Körperschaft überführt wird. Dies gilt
... auch, wenn vor der Überführung die Aufgabe des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes erklärt wird, ... nicht, wenn vor der Überführung oder in engem zeitlichen Zusammenhang danach Wirtschaftsgüter veräußert werden.
Praxishinweis:
Gemeinnützige Körperschaften können gemäß BMF-Schreiben einen existieren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auflösen, ohne dass stille Reserven realisiert werden. Bedingung ist, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb vollständig überführt und nicht in Teilen veräußert wird.
Beland

