Inhalt

ZDH-Stromsteuerrechner

Wie hoch ist meine voraussichtliche betriebliche Stromsteuer im Jahr 2011 nach der Neuregelung im Vergleich zum Jahr 2010?

 

Gehört Ihr Handwerksbetrieb zum

produzierenden Gewerbe?                                  Dienstleistungsgewerbe?

Ihr Betrieb zählt zum produzierenden Gewerbe, sobald der Anteil des Umsatzes, der auf das verarbeitende Gewerbe entfällt, 50 Prozent übersteigt. Wenn dies zutreffend ist, können Sie mit Ihren Kennzahlen den Stromsteuerrechner nutzen.

Ihr Betrieb zählt zum Dienstleistungsgewerbe, sobald der überwiegende Anteil des Umsatzes nicht für die Produktion von Gütern eingesetzt wird. Für Unternehmen im Dienstleistungssektor ändert sich die Berechnung der Stromsteuer nicht.

Eingabe der benötigten Kennzahlen

kWh Hilfe
EUR Hilfe
EUR Hilfe

Ergebnis: Berechnung der Energiesteuer für das laufende Jahr

EUR Hilfe
EUR Hilfe
EUR Hilfe

EUR Hilfe
EUR Hilfe

EUR Hilfe
EUR Hilfe

EUR Hilfe
EUR Hilfe

EUR Hilfe
EUR Hilfe

EUR Hilfe



Haftungsausschluss

Der ZDH übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten Auswertungsergebnisse keine Verantwortung und keinerlei Gewährleistung. Bei der Konzeption des Stromsteuerrechners konnten wir nicht jeden Einzelfall berücksichtigen und sind deshalb vom jeweiligen Normalfall ausgegangen. Das Auswertungsergebnis kann daher nur als Richtwert angesehen werden; es ersetzt nicht eine genaue Prüfung des Einzelfalls durch einen steuerlichen Berater.


Service

Seite drucken
Seite empfehlen
Schriftgröße verkleinern
Schriftgröße vergrößern
RSS Feed

Der ZDH-Sromsteuerrechner

Hier können Sie Ihre voraussichtliche betriebliche Stromsteuer nach der Neuregelung der Bundesregierung durch das Sparpaket für 2011 ermitteln und mit den werten des Jahres 2010 vergleichen.

Auch wenn dieser Rechner eine hinreichende Belastungsberechnung ermöglicht, so sind Abweichungen vom tatsächlichen Belastungswert denkbar.

Der Rechner ermittelt ausschließlich Kennzahlen in Bezug auf Ihre betriebliche Steuerschuld. Die private Stromsteuer unterliegt keinen Steuervergünstigungen.

 
Get Adobe Flash Player