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Lohnsteuer - Reisekosten bei dienstlichen Auslandsreisen ab 2010, BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 17. Dezember 2009 eine Übersicht über die ab 1. Januar 2010 in den einzelnen Staaten geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten veröffentlicht. 

Aus dem jeweiligen Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ergibt sich die Höhe der steuerfreien Reisekostenvergütung, denn bei dienstlich oder geschäftlich veranlassten Reisen des Arbeitnehmers vom Inland in das Ausland bestimmt sich diese gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 EStG nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.  

Zu beachten ist insoweit, dass die Pauschbeträge für Übernachtungskosten gemäß R 9.7 Absatz 3 und R 9.11 Absatz 10 Satz 7 Nummer 3 LStR nur in den Fällen der Erstattung durch den Arbeitgeber anwendbar sind. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. 

Diese Ausführungen gelten sinngemäß auch für Fälle der doppelten Haushaltsführung im Ausland. 

Matthias Lefarth


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