Inhalt

Lohnsteuer - Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen ab 2009

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Schreiben zum Thema "Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen ab 2009" veröffentlicht. Das BMF-Schreiben enthält folgende Neuerungen:  

  • Entfallen sind die Ausführungen zur Voraussetzung, dass die Vermögensbeteiligung zusätzlich zu ohnehin geschuldeten Leistungen gewährt wird. Damit berücksichtigt das BMF-Schreiben bereits die im Rahmen des Entwurfs zum "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben" (vgl. Rundschreiben XI/045 vom 2. Dezember 2009) geplante Ausweitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Entgeltumwandlung. 
     
  • Bei den einzubeziehenden Arbeitnehmern wird klar gestellt, dass bei einem Entleiher, Leiharbeitnehmer nicht einzubeziehen sind. Nicht beanstandet wird, wenn Organe von Körperschaften, Mandatsträger oder Arbeitnehmer mit einem gekündigten Dienstverhältnis nicht einbezogen werden. Auch bleibt die Steuerfreiheit der übrigen Arbeitnehmer erhalten, wenn der Arbeitgeber begründet davon ausgegangen war, dass ein bestimmter Arbeitnehmer oder eine bestimmte Arbeitnehmergruppe nicht einzubeziehen ist und sich im Nachhinein etwas anderes herausstellt.  
  • Das Schreiben stellt zur Weiteranwendung von § 19a EStG a. F. über § 52 Abs. 35 EStG klar, dass diese Übergangsregelung betriebsbezogen zu verstehen ist; sie kann auch bei einem nach dem 31. März 2009 begründeten Dienstverhältnis greifen.  

 

Matthias Lefarth


Service

Seite drucken
Seite empfehlen
Schriftgröße verkleinern
Schriftgröße vergrößern
RSS Feed
Get Adobe Flash Player