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Auszubildende benötigen keine Lohnsteuerkarte 2011

Für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, gibt es eine Vereinfachungsregelung, wonach es ausreicht, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen.

Vom Arbeitsgeber wird dann die Lohnsteuerklasse I unterstellt und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Als Beleg dient die Erklärung des Auszubildenden.

Lediglich Auszubildende, die verheiratet sind oder Kinder haben, müssen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung - diese ist immer dann erforderlich, wenn für den Arbeitnehmer 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde - beantragen und diese ihrem Arbeitgeber vorlegen.

 

Luisa Luft


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