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Lohnsteuer – Anpassung der Regelung zum Lohnsteuerabzugsverfahren

Am 15. April 2011 haben wir gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften Stellung genommen. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem Anpassungen der Regelungen zum Lohnsteuerabzugsverfahren, die zu einer umfassenden Modernisierung des Verfahrens und damit grundsätzlich zu einer Entlastung von Finanzverwaltung und Arbeitgeber führen.

Damit die geplante Umstellung auf ein vollautomatisiertes elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgreich sein kann, müssen jedoch spätestens im Sommer 2011 umfassende Informationen für die praktische Umsetzung an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereitgestellt werden. Außerdem muss bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformation der Steuerpflichtigen bezüglich der beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch die Finanzverwaltung gleich auch das neue Verfahren erläutert werden, da dies nicht originäre Aufgabe der Arbeitgeber ist. Um den in den Neuregelungen enthaltenen Informationsaustausch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu erleichtern, muss zudem auch die elektronische Einsichtnahme des einzelnen Arbeitnehmers auf seine gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale in der ELStAM-Datenbank über das ElsterOnline-Portal zeitnah sichergestellt werden. Besonders wichtig ist es zudem, dass die vorgesehene Einrichtung eines Mitteilungsservice der Finanzverwaltung bzw. des Bundeszentralamts für Steuern in Bezug auf neue bzw. geänderte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits zum Start des Verfahrens zur Verfügung steht.

Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf die Aufhebung der Sanierungsklausel der Mantelkaufregelung vor. Hiergegen sprechen wir uns ganz entschieden aus. Es muss wenigstens eine adäquate Nachfolgeregelung gefunden werden. Der bloße Wegfall der Sanierungsklausel würde sonst in vielen Fällen Unternehmenssanierungen be- oder sogar verhindern.

 

Luisa Luft

 


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