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Unternehmenssteuern – Arbeitsgruppe stellt Bericht zur Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung vor

In Ergänzung des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 soll im Jahr 2012 ein weiteres Steuervereinfachungsgesetz, welches insbesondere den Unternehmensteuerbereich betrifft und die Wirtschaft entlasten soll, formuliert werden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums sowie der Finanzministerien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat daher die Möglichkeit einer Neustrukturierung der Regelung zur Verlustverrechnung sowie der Einführung einer modernen Gruppenbesteuerung geprüft.

Am 10. November 2011 hat diese Arbeitsgruppe ihren Bericht zur Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung vom 15. September 2011 veröffentlicht. Danach wird insbesondere die deutsche Mindestbesteuerung nicht abgeschafft und es ist auch nicht mit raschen Fortschritten bei der Verlustverrechnung sowie der Gruppenbesteuerung zu rechnen. Denn unter der Maßgabe der Aufkommensneutralität konnte die Arbeitsgruppe keinen Vorschlag machen, die Verlustverrechnung neu zu strukturieren, da jede Handlungsoption zu Steuermindereinnahmen führen würde. Könnte die Aufkommensneutralität vernachlässigt werden, wäre eine schrittweise Abschaffung der Mindestgewinnbesteuerung über acht Jahre, woraus sich ab dem Jahr 2025 Steuermindereinnahmen in Höhe von 4,9 Mrd. Euro und eine Verringerung der Verlustvorträge um 10% ergeben, möglich. Sollen die Verlustvorträge spürbar abgebaut werden, empfiehlt die Arbeitsgruppe zusätzlich eine zeitliche Begrenzung des Verlustvortrags auf zehn Jahre. Im Jahr 2015 ergäben sich dann Steuermindereinnahmen in Höhe con 4 Mrd. Euro und eine Verringerung der Verlustvorträge um 64%.

Nunmehr soll das Projekt der Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts vertagt werden, um diese Themen in einer neuen Arbeitsgruppe aus französischem und deutschem Finanzministerium im Laufe des nächsten Jahres zu diskutieren. Da jedoch mit raschen Ergebnissen kaum zu rechnen ist, ist es umso wichtiger, dass die Umsetzung folgender steuerpolitischer Vorschläge für eine mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Unternehmensteuerrechts zeitnah Berücksichtigung finden.

  •  mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Thesaurierungsrücklage
     (§  34a EStG)
  • Flexibilisierung der Ansparabschreibung (7g EStG)
  • Verdopplung der Grenzen der Kleinbetragsrechnung
  • Vereinfachung des Reisekostenrechts
  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen.

 

Luisa Luft


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