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Richtlinienvorschlag der Kommission für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Am 16. März 2011 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) präsentiert.
Zielsetzung:
Mit dem Vorschlag sollen Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheiten, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, erheblich gesenkt werden. Die international tätigen Unternehmen müssten ihre Steuererklärung nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen und könnten alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren. Im Bereich der Körperschaft-steuer würden dadurch bestehende Binnenmarkthemmnisse abgebaut.
Bewertung:
Aus deutscher Sicht deutscher Sicht stellt sich insbesondere das Problem, dass die Unternehmen neben der Körperschaftsteuer auch mit Gewerbesteuer belastet werden. Da die Gewerbesteuer explizit nicht Gegenstand des Richtlinienvorschlags ist, käme es mithin zu einem Auseinanderfallen zwischen einer (neuen) europäischen GKKB einerseits und der (bisherigen) deutschen Rechtsgrundlage für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns im Rahmen der Gewerbesteuer.
Hinzu kommt, dass rund 80 % der deutschen Unternehmen in der Rechtsform des Personenunternehmens organisiert sind, d. h. ihren Gewinn für Zwecke der Einkommensteuer ermitteln und damit nicht vom Richtlinienvorschlag der EU-Kommission erfasst sind. Demzufolge bliebe der ganz überwiegenden Mehrheit der deutschen Unternehmen jeglicher Integrationsfortschritt bei der steuerlichen Bemessungsrundlage im gemeinsamen Markt verwehrt.
Wichtig ist daher, dass die EU-Kommission ihre bisherigen Überlegungen für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage auch auf die Unternehmen ausweitet, die nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft organisiert sind.
Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
Luisa Luft

