Inhalt
Schuldenbremse und strukturelles Defizit
Die in der 16. Legislaturperiode von der Bundesregierung in der Verfassung verankerte und bereits im Jahr 2011 in Kraft tretende "Schuldenbremse" (Art. 109 Abs. 3 GG) soll ab dem Jahr 2016 ihre volle Wirkung entfalten, d.h. die Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte - gemäß des Grundsatzes des strukturell ausgeglichenen Haushalts - neu regeln. Primäre Zielsetzung ist dabei "die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern zu sichern, sowohl im Hinblick auf die Lastenverteilung zwischen den Generationen als auch bezüglich der Anforderungen des Europäischen Stabilitäts- und Wirtschaftspaktes" (Wissenschaftliche Dienste des Dt. Bundestags).
Wie funktioniert die Schuldenbremse?
Die Wirkweise der Schuldenbremse ist im Grundgesetz (Artikel 109 Abs. 3) festgelegt. Folglich ist das strukturelle Defizit in den Jahren 2010 bis 2016 auf 0,35 Prozent (das entspricht einem maximal zulässigen strukturellen Defizit von 10 Milliarden Euro) des nominalen Bruttoinlandsprodukts zurückzuführen.
Anpassung der Verschuldungsgrenzen
Die Ausgangsbasis für die Schuldenbremse des Bundes stellt das Jahr 2010 dar, das zu Beginn von einem relativ hohen strukturellen Defizit gekennzeichnet war. Demzufolge würde ein hohes strukturelles Defizit im laufenden Jahr perspektivisch zu maßgeblich niedrigeren Sparanstrengungen in den kommenden Jahren führen, da das strukturelle Defizit auch in den Folgejahren höher ausfällt. Im Gegensatz dazu ein niedriges Ausgangsniveau im Jahr 2010: In den nächsten Jahren könnten entsprechend nur geringere Ausgaben getätigt werden, da auch in den Folgejahren ein entsprechend kleineres strukturelles Defizit "zur Verfügung" stünde. De facto stellt der erstgenannte Weg eine Aufschiebung des Konsolidierungspfads dar; allein die zweite Lösung forciert einen zeitnahen "Entlastungspfad". Die Anpassung der Verschuldungsgrenzen an das aktuelle - durch die wirtschaftliche Erholung erheblich reduzierte - strukturelle Defizit sollte vorrangiges Ziel der Finanzpolitik des Bundes (vgl. Schwerpunktsetzung Haushaltskonsolidierung im Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode) sein. Die Reduzierung des strukturellen Defizits ermöglicht Einsparungen in Höhe von 14 Milliarden Euro bis 2016 (konsolidiert). Der Vorteil zeitnaher Einsparbemühungen liegt auch darin, die Anstrengungen zur Konsolidation in künftigen Legislaturperioden auf das notwendige und durch die Schuldenbremse definierte Maß zu reduzieren. Die ZDH-Nachhaltigkeitsformel ergänzt diesen Konsolidierungspfad um drei relevante Aspekte: Schuldentilgung mit den tatsächlichen Mehreinnahmen, Finanzierung von Steuer- und Abgabensenkungen mit tatsächlichen Mehreinnahmen und Investitionen in Bildung und Forschung mit tatsächlichen Mehreinnahmen.
Robert Härtel (haertel@zdh.de)

