Inhalt
Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2011
I Vorbemerkung
Die Ergebnisse der vom 02.-04. November 2011 in Halle (Saale) tagenden 139. Steuerschätzung bestätigten die bereits vorab bekannten Eckwerte. Auch die Schätzabweichung gegenüber den Ergebnissen der Prognose vom Mai 2011 ist relativ gering ausgefallen. Die Steuerschätzung November 2011 folgt damit der Mai-Schätzung und den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Herbstprojektion der Bundesregierung, die der Schätzung zugleich zugrunde liegt. In der Herbstprojektion sind dabei sowohl das nominale Bruttoinlandsprodukt 2011 von + 3,5 % auf + 3,8 % wie auch die Bruttolohn- und Gehaltssumme von + 3,1 % auf + 4,7 % angehoben worden. In 2012 und Folgejahren sinken die Erwartungen in Bezug auf das nominale Bruttoinlandsprodukt gegenüber der Mai-Prognose von + 3,5 % auf + 2,4 % ab.
Die Steuerschätzung basiert auf dem geltenden Steuerrecht. Infolgedessen waren die finanziellen Auswirkungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 und des 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes gegenüber der Schätzung vom Mai 2011 zu berücksichtigen. Ferner war die Umsetzung der Urteile des BFH zur steuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG) neu einzubeziehen.
II Ergebnisse im Überblick
Die Gesamtsteuereinnahmen (Bund, Länder und Gemeinden, mit EU) entwickeln sich weiterhin positiv. Im laufenden Jahr ist mit Einnahmen iHv 571,2 Mrd. Euro (+ 7,7 % ggü. Vorjahr) zu rechnen. Im Jahr 2016, dem letzten Jahr der November-Schätzung 2011, sind Gesamteinnahmen von ca. 680 Mrd. € (+ 3,3 % ggü. Vorjahr) prognostiziert. Die Entwicklung der Gesamtsteuereinnahmen weist in den Jahren nach 2011 eine Abschwächung auf.
Die Einnahmesituation des Bundes folgt mit Mehreinnahmen von + 16 % im Zeitraum von 2011 bis 2016 der vorgenannten Entwicklung der Gesamtsteuereinnahmen.
Die Einnahmesituation von Ländern und Gemeinden verbessert sich im Gesamtzeitraum ebenfalls deutlich, wenngleich spätestens ab 2013 das jährliche Wachstum (in % ggü. Vorjahr) auf allen politischen Ebenen geringer als in 2011 ausfällt.
III Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung November
2011 vom Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2011
Im laufenden Jahr sind Schätzabweichungen von insgesamt + 16 Mrd. € ausgewiesen. Die Mehreinnahmen ggü. der Mai-Schätzung 2011 betragen ca. + 8 Mrd. € für den Bund. Die Länder erhalten ca. + 6 Mrd. € und die Gemeinden ca. + 2 Mrd. €.
Die Mehreinnahmen der kommenden Jahre (2012-2015) steigen zwar gegenüber der Schätzung vom Mai 2011 etwas stärker an, das jährliche Wachstum (in % ggü. Vorjahr) fällt aber geringer als im Jahr 2011 (vgl. Prognose) aus.
IV Entwicklung nach relevanten Einzelsteuerarten
Die Entwicklung nach relevanten Einzelsteuerarten verzeichnet für die Gemeinschaftlichen, die Länder- und Gemeindesteuern insgesamt Mehreinnahmen. Starke Zuwächse sind insbesondere im Bereich der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer zu verzeichnen. Die Erbschaftsteuer entwickelt sich lt. Steuerschätzung vom November 2011 – nach einer Abnahme des Steuervolumens in den Vorjahren – in den kommenden Jahren wieder deutlich stärker. Die Grunderwerbsteuer nimmt hingegen in den kommenden Jahren nur noch schwach zu, während in den letzten Jahren ein stärkerer Zuwachs zu sehen war. Die Entwicklung der Gemeindesteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B sowie Grunderwerbsteuer) zeigt sich nach starkem Wachstum in den Jahren 2010 bis 2011 in den Folgejahren wieder verhaltener.
V Zusammenfassung
Die Schätzung vom November 2011 bestätigt das gute Ergebnis der Schätzung vom Mai 2011. Insbesondere im laufenden Jahr ist nochmalig ein Anstieg der Steuereinnahmen zu gewärtigen. Diese Entwicklung wird sich in den Folgejahren abschwächen. Ursächlich hierfür ist, wie unter Punkt I, Vorbemerkung, bemerkt, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, nicht aber die durch Steuerrechtsänderungen verursachten Abweichungen. Ebenso wenig ist eine Korrelation in Bezug auf die Änderung der EU-Abführung zu verzeichnen.
Wie bereits in Punkt III, Entwicklung nach relevanten Einzelsteuerarten, vermerkt, fallen der überdurchschnittliche Anstieg des Körperschaftsteueraufkommens und der veranlagten Einkommensteuer sowie der Lohnsteuer auf. Dies kann auch auf den stärkeren Anstieg der sogenannten „kalten Progression“ zurückgeführt werden.
Robert Härtel

