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Die Entwicklung der europäischen Einheitswährung: Das Währungsunion-Finanzstabilisierungsgesetz und die Re-Stabilisierungsmaßnahmen des EU-Finanzministertreffens in Brüssel im Mai 2010

Die europäische Einheitswährung hat in den vorangegangenen zwei Monaten beträchtliche Kursverluste erfahren. Diese sind im Zusammenhang mit der Griechenland-Problematik sowie sog. Finanzmarktspekulationen und anderen Faktoren zu sehen. In Folge wurden Maßnahmen seitens der Europäischen Union, Deutschlands und des Internationalen Währungsfonds ergriffen, um die kritische Situation des Euros abzumildern. 

Das Währungsunion-Finanzstabilisierungsgesetz (WFStG) – Griechenland und der contagion effect 

Am 07. Mai 2010 stimmten Bundestag und Bundesrat über das "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik" (BMF 2010), kurz: WFStG, ab. Die Hilfsmaßnahmen für den südosteuropäischen Staat sind lt. Entwurf der Bundesregierung alternativlos, da es "ohne ein Handeln des Internationalen Währungsfonds und der 15 Staaten des Euro-Währungsgebiets zur Zahlungsunfähigkeit Griechenlands käme, die die Finanzstabilität in der gesamten Europäischen Währungsunion gefährden würde" (ebd.). Ursache für die vorbenannte Situation ist, dass Griechenland die Finanzierung über den Finanzmarkt nicht mehr gewährleisten kann. Die Lösung sieht - lt. Gesetzesentwurf (BMF 2010) - folgenden Maßnahmenplan vor:

"Die Eurostaaten haben am 2. Mai 2010 ihre Bereitschaft erklärt, im Zusammenhang mit einem dreijährigen Programm des Internationalen Währungsfonds mit einem geschätzten Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 110 Mrd. Euro bis zu 80 Mrd. Euro als Finanzhilfe an Griechenland in Form von koordinierten bilateralen Krediten bereitzustellen, davon bis zu 30 Mrd. Euro im ersten Jahr. Der sich aus diesem Betrag rechnerisch ergebende deutsche Anteil beträgt bei Teilnahme aller Eurogruppenstaaten (außer Griechenland) rund 22,4 Mrd. Euro, davon bis zu 8,4 Mrd. Euro im ersten Jahr. Der Internationale Währungsfonds übernimmt einen Anteil von 30 Mrd. Euro. Die Finanzhilfe der Eurogruppe wird im Rahmen einer strengen Konditionalität zur Verfügung gestellt, die zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission (in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank) sowie Griechenland vereinbart wurde.

Der dem deutschen Anteil entsprechende Kredit soll von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgereicht werden, die hierfür eine Bundesgarantie benötigt. Die Übernahme von Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, erfordert nach Artikel 115 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) eine der Höhe nach bestimmte oder bestimmbare Ermächtigung durch ein Bundesgesetz." 

Wie zu erkennen, trägt Deutschland von den beteiligten Staaten (davon ausgenommen ist der Internationale Währungsfonds) den größten Anteil am Rettungspaket. Die diesbezüglichen Ausgaben für den Bund (ohne Vollzugsaufwand) werden nicht quantifiziert, da zum einen keine unmittelbaren Belastungen vorliegen - da ausschließlich Bürgschaften ausgegeben werden - und zum anderen die mittelbaren Auswirkungen bislang nicht bezifferbar sind. Die Quantifizierung wird erst in den kommenden beiden Jahren ermöglicht. Voraussetzung hierfür ist die Feststellung des Hilfebedarfs Griechenlands. Der Vollzugsaufwand ist lt. Gesetzesentwurf vernachlässigbar. 

Das Gesetz ist in seiner verabschiedeten Fassung ein Novum, da es verschiedene Besonderheiten vereint. Dazu zählt unter anderem die Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF), die vorab durchaus kritisch bemerkt wurde. Darüber hinaus ist die rasche Beteiligung der südeuropäischen "Schulden"-Staaten zu bemerken. Das Währungsunion-Finanzstabilisierungsgesetz ist die - zumindest - mittelfristige Abkehr von der Idee der Umschuldung und des Austritts Griechenlands aus dem Euro-Raum. Die vorbenannten Unterstützer zeichnen sich durch ihre gegenwärtigen Probleme in Bezug auf das jeweilige Haushaltssaldo und die Entwicklung der Wirtschaft (Stichwort: Indikator BIP) aus. Gemeint sind hiermit insbesondere Spanien und Portugal als Teile der PIIGS-Staatengruppe, die aus den Euro-Ländern Portugal, Irland, Italien, Griechenland und Spanien besteht. Diesen Staaten wird der sog. contagion effect unterstellt, also die Ausweitung der bestehenden Probleme aufgrund destabilisierender Momente, wie beispielweise die anhaltend hohe Staatsverschuldung, das Inflationsrisiko, die steigende bzw. bereits bestehende prekäre Arbeitslosigkeit und die damit korrelierenden überbordenden Sozialsysteme. Die Staaten des Euro-Raums (z.B. Spanien, Griechenland und Portugal) und der Europäischen Union (z.B. Großbritannien) suchen derweil an, diese erheblichen Staatsdefizite zurückzuführen. Diese Maßnahmen wie auch Interventionsmechanismen in innerstaatlichen Angelegenheiten (Anpassungen in den Sozialsystemen etc.) sind dringend nötig, da sie nicht unerheblich den Fortbestand des Euros bestimmen werden. Davon ausgenommen ist auch Deutschland nicht. Die sog. Schuldenbremse soll deshalb das strukturelle Defizit ab dem Jahr 2011 reduzieren helfen. Der vom hessischen Ministerpräsidenten, Roland Koch, initiierte Anstoß zu einer vertiefenden Diskussion über Sparinhalte und -ziele ist darüber hinaus als sinnhaft anzusehen. 

Die Re-Stabilisierung des Euros - Maßnahmen der EU und des IWF 

Die europäische Einheitswährung erfuhr in den vorangegangen Wochen einen erheblichen Kursverlust gegenüber dem US-Dollar. Dies sowie der allgemeine Ansehensverlust des Euros wurden verschiedentlich im Zusammenhang mit sog. Finanzmarktspekulationen und ähnlichem gesetzt. Politisch sollte dieser Entwicklung durch ein gemeinsames Maßnahmenpaket von Europäischer Kommission, Euro-Staaten und Internationalem Währungsfonds (IWF) entgegengewirkt werden. Auf dem Treffen der EU-Finanzminister am 08./09. Mai 2010 in Brüssel wurde deshalb ein dreigliedriger Hilfsmechanismus entworfen. Dieser sieht vor, einen Fonds für Zahlungsbilanzhilfen einzuführen, den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB zu ermöglichen und das Kredithilfensystem der Euro-Staaten und des IWF zu erweitern. Die Hilfen werden nicht ad hoc ausgegeben, sondern im Bedarfsfall und nach Institutionen geordnet verteilt. Das bedeutet, die EU-Kommission ist den Euro-Staaten und dem IWF vorgeschaltet. Demzufolge erbringt die Europäische Kommission vor den Euro-Staaten und dem IWF die abgeforderten Leistungen. Das Gesamtvolumen der Hilfen beträgt - bei voller Wirkung - 750 Mrd. Euro, der Anteil des IWF dabei 331/3 Prozent, den Rest tragen die EU-Kommission sowie die Euro-Staaten. Rechtsgrundlage für die Maßnahmen ist Artikel 122 Abs. 2 AEUV. Demnach sind finanzielle Beihilfen unter bestimmten Bedingungen legitim. Kritisch ist indes der Angriff auf das Schulden-Haftungsverbot lt. Maastricht-Vertrag gemäß Artikel 125 AEUV. Problematisch stellt sich ferner der o.g. Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB dar. 

Die Auswirkungen der Re-Stabilisierungsmaßnahmen sind bislang nicht quantifizierbar. Das steht 1.) im Zusammenhang mit den Wirkmechanismen der Maßnahmen, da diese nicht gleichzeitig in Kraft treten und 2.) damit, dass die Tiefe des Rettungsschirms noch nicht vollumfänglich bekannt ist. Daher sind auch die einzelnen Ausfallrisiken der EU-Staaten, die zu höheren Belastungen für andere beteiligte Länder führen können, nicht zu bestimmen.

 

Robert Härtel (haertel@zdh.de)


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