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Das Sparpaket der Bundesregierung - Ergebnisse und Kontroversen

Die Bundesregierung steht in der 17. Legislaturperiode vor maßgeblichen haushaltspolitischen Herausforderungen. Die sog. "Sparklausur", die vom 06. bis 07. Juni 2010 im Bundeskanzleramt in Berlin tagte, stellt einen wichtigen Schritt dar, diese zu bewältigen. Im Nachgang der Klausur sind von Arbeitnehmerseite wie auch CDU-intern kritische Stimmen zu vernehmen, die die Belastung von Geringverdienern und SGB II-Empfängern als sozial unausbalanciert beanstanden. Der Vorwurf ungleichmäßiger Belastung von Arm und Reich ist indes so nicht haltbar, da alle Ressorts - mit Ausnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung - gleichermaßen Einschnitte erfahren haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist aber aufgrund des Umfangs der jährlichen Ausgaben proportional stärker von "Sparzwängen" betroffen. Forschung und Bildung, die beiden o.g. Ausnahmen in den Spar-Anstrengungen der Bundesregierung, erhalten bis 2013 zusätzliche Mittel im Umfang von 12 Mrd. Euro. Die "Sparklausur" der Bundesregierung bedingt nicht allein Veränderungen für den Bereich Arbeit und Soziales. Positiv stellen sich im Einzelnen dar:

  • Die 0,5%-ige Rückführung des strukturellen Defizits pro Jahr und die Einhaltung der Defizitgrenze ab dem Jahr 2013.
  • Die Stärkung von Beschäftigungsanreizen mittels Anpassung der Arbeits- und Sozialausgaben an die gesellschaftlichen Erfordernisse und die demographischen Gegebenheiten. Die Neujustierung von Sozialgesetzen erlaubt Einsparungen (2011 bis 2014) i.H.v. 30 Mrd. Euro (Bundesrat tlw. zustimmungspflichtig).
  • Priorisierung der Bereiche Bildung und Forschung.
  • Einbeziehung der Kernenergiewirtschaft in umweltpolitische Belange.
  • Anpassung der Bundeswehr an aktuelle Rahmenbedingungen.
  • Effizienzsteigerung des Bundes mittels Anhebung der Wochenarbeitszeit, Abbau von 10.000 Stellen und Kürzung der Bezüge.
  • "Stärkung der Autonomie der Bundesagentur für Arbeit". 

Der ZDH bewertet die o.a. Vorschläge bzw. Ziele als richtigen Schritt hin zu einem konsolidierten Staat. Für das Handwerk sind in den Bereichen Steuerbonus sowie Einkommen- und Umsatzsteuer derzeit keine Änderungen abzusehen, bei den folgenden handwerksrelevanten Aspekten sind Veränderungen denkbar:

  • "Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren" (Bundesrat: zustimmungspflichtig).
  • "Abschaffung von Mitnahmeeffekten bei Energiesteuervergünstigungen".
  • "Kürzung disponibler Ausgaben des Bundes". 

Der demnächst vorgelegte Referentenentwurf (vsl. Anfang August) wird einen genauen Blick auf Details und damit Folgen und Auswirkungen der Sparklausur erlauben. Der ZDH wird entsprechend informieren. Zusammenfassend bemerkt ist das sog. "Sparpaket" ein Zukunftspaket, das als richtiger Schritt zum richtigen Zeitpunkt zu bewerten ist; aus handwerksbezogener wie allgemeiner Perspektive "stimmt die Grundrichtung" (Präsident Otto Kentzler im Sonntags-Interview der B.Z. vom 20.06.2010).

 

Robert Härtel (haertel@zdh.de)


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