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Bundesrat stimmt Verschiebung der Steuerreform zu
ZDH - Steuerinfo 09/2002
In seiner Sitzung am 13. September 2002 hat der Deutsche Bundesrat mit den Stimmen der SPD- und unionsgeführten Bundesländer der vom Bundestag am Tag zuvor verabschiedeten Verschiebung der Steuersenkungsstufe 2003 auf 2004 sowie der für ein Jahr angehobenen Körperschaftsteuer von 25 auf 26,5% zugestimmt
Mit den so im Haushaltsjahr 2003 zusätzlich vereinnahmten Steuergeldern von rund 7,3 Mrd. Euro soll ein Großteil der Hilfsmaßnahmen zur Beseitigung der Flutschäden in Höhe von 10 Mrd. Euro finanziert werden. Ob dieser Betrag letztlich völlig in Gänze erforderlich ist oder es u.U. zu geringeren Schadensvolumina kommt, kann derzeit noch nicht abschließend gesagt werden. Allerdings weist das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass die Auszahlung der für das Haushaltsjahr 2002 veranschlagten Soforthilfen für Betriebe und Arbeitnehmer in den Hochwasser geschädigten Regionen nur sehr schleppend vorankomme, da weitaus weniger Anträge gestellt würden als angenommen. Zwar sollen die Soforthilfeausgaben von rund 500 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr 2002 mit "Bordmitteln" im Rahmen des Haushaltsvollzuges bereit gestellt werden. Es verdichten sich jedoch die Hinweise darauf, dass sich aufgrund ohnehin gestiegener Ausgaben im Bundeshaushalt 2002 infolge weitaus höherer Arbeitslosenzahlen als noch zu Anfang des Jahres geschätzt sowie andererseits steuerlicher Minderausgaben infolge des unter den Erwartungen zurückbleibenden Konjunkturverlaufs ohnehin ein Nachtragshaushalt 2002 aufgelegt werden muss. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein solcher Nachtragshaushalt erst nach den Bundestagswahlen eingebracht wird. Ganz offensichtlich fehlt der Mut, den Bürgern die tatsächliche Haushaltslage noch vor den Bundestagswahlen offen zu legen. Nur so ist auch zu erklären, dass die eigentlich Anfang September 2002 fällige Übermittlung der Daten an Brüssel über die deutsche Defizitquote erst nach den Wahlen erfolgen soll. Dann allerdings wird ein schonungsloser Kassensturz erfolgen müssen!

