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Bundeskabinettsbeschluss zu den Eckpunkten des Bundeshaushalts 2012 und der Finanzplanung bis 2015
Die am 15.03.2011 im Bundeskabinett beschlossene Finanzplanung des Bundes für die Jahre 2012 bis 2015 setzt erstmalig auf das sog. "Top-down"-Verfahren (BMF: "Verfahrensverbindliche Einnahme- und Ausgabeplafonds der Ministerien (= Eckwerte) für Regierungsentwurf und Finanzplan [als] verbindliche Grundlage für das weitere regierungsinterne Aufstellungsverfahren" – das die Finanzplanung von "oben nach unten" anwendet. Der Beschluss enthält zudem die Eckwerte des Bundeshaushalts 2012. Die bis dato bekannten Punkte sind:
- Nettokreditaufnahme: 2012 liegt die Nettokreditaufnahme bei vsl. 31,5 Mrd. Euro, das entspricht gegenüber dem Entwurf (2011) einem Plus von 70 Mio. Euro. In den Jahren 2013 und 2014 ist indes vorgesehen, gegenüber dem Entwurf des letzten Jahres 1 Mrd. Euro (600 Mio. Euro in 2013 und 400 Mio. Euro in 2014) einzusparen, d.h. die Nettokreditaufnahme entsprechend zurückzuführen. 2015 liegt die prognostizierte Nettokreditaufnahme bei rund 13,3 Mrd. Euro. Das entspricht circa +500 Mio. Euro ggü. dem Entwurf.
- Bundesministerium für Gesundheit: Zuschuss iHv +700 Mio. Euro für die Finanzierung des Sozialausgleichs der Krankenkassen
- Bundesagentur für Arbeit: Regelung zur gestaffelten Zurückzahlung des Darlehens (iHv 5 Mrd. Euro) mit einem geringeren Volumen in 2012 und 2015 sowie einer höheren jährlichen Rückzahlung in 2013 und 2014.
- Auswärtiges Amt: Zuschuss von jährlich +50 Mio. Euro bis 2015 vorgesehen
Die mit der Umsetzung des Sparpakets vorgesehenen Maßnahmen (bspw. Finanzmarkttransaktionssteuer, Luftverkehrsabgabe und Brennelementesteuer) könnten unter Umständen das erwartete Einsparvolumen verfehlen, so dass eine Korrektur der Finanzplanung des Bundes nicht auszuschließen ist.
Der Beamtenbund (DBB) fordert im Zusammenhang mit der Zunahme der Staatsschulden und des geplanten "Konzepts für solide Staatsfinanzen" (Kirchhof) (a) eine gesetzliche Regelung, die eine automatische Kürzung der Staatsleistungen bei Anstieg der Staatsschulden vorsieht, und (b) die Einrichtung eines Altschuldenfonds, in dem z.B. der Solidaritätszuschlag und/oder die Finanzmarkttransaktionssteuer zur Tilgung der Staatsschulden genutzt werden
Bundesministerium der Finanzen (BMF): Konjunkturell bedingtes Plus bei Steuereinnahmen in 2011 gegenüber Vorjahreszeitraum
Die positive Konjunktur wirkt sich auch bei den Steuereinnahmen aus: Im Februar 2011 lagen diese rund +9,7 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Der Vorjahresvergleich zu den Monaten Januar und Februar weist ein Plus von +7,6 % aus. Die Prognose für das Gesamtjahr schätzt Mehreinnahmen (des Weiteren aber auch sinkende Zuwachsraten im lfd. Jahr) iHv ca. 14 Mrd. Euro – bei einem aktuellen Mehreinnahmestand (01/11 und 02/11) von (bereits) 5,5 Mrd. Euro.
Die Entwicklung nach Einzelsteuerarten ist im Februar 2011 wie in den beiden ersten Monaten des Jahres 2011 ebf. positiv: Die Lohnsteuer weist +11,1 % und die Umsatzsteuer +13,5 % ggü. dem Vorjahresmonat (Februar) aus. Die beiden Steuerarten entsprechen rund 60 % des steuerlichen Gesamtaufkommens in Deutschland.
Robert Härtel (haertel@zdh.de)

