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Sonstiges - Steuervergünstigungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat noch unter dem damaligen Bundesfinanzminister Steinbrück die wissenschaftlichen Forschungsinstitute beauftragt, die 20 größten Steuervergünstigungen zu evaluieren.  

Die Ergebnisse liegen nun vor. Sie wurden mit einer Ampel (rot: abschaffen, gelb: überarbeiten, grün: beibehalten, gekennzeichnet). 

Untersucht wurden u.a. auch die zahlreichen Steuerermäßigungen/Befreiungen im Bereich der Mehrwertsteuer. Die Ergebnisse dürften in die Arbeiten der Kommission zur Neustrukturierung der Liste ermäßigter Mehrwertsteuersätze einfließen (so wird beispielsweise vorgeschlagen, die USt-Ermäßigung für kulturelle und unterhaltende Leistungen abzuschaffen). Positiv aus der Sicht des Handwerks: Es wird vorgeschlagen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Leistungen der Zahntechniker (grün) beizubehalten. 

Aber auch für die Einkommensteuerstrukturreform sind die Untersuchungsergebnisse bedeutsam. So wird u.a. vorgeschlagen, die Steuerbefreiung für Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge, die Steuerfreiheit der Hälfte der Einnahmen aus der Veräußerung von Grund, Boden und Gebäuden sowie die Arbeitnehmersparzulage abzuschaffen, der Sparerfreibetrag und die Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen (Riester) sollen hingegen erhalten bleiben. 

Auch für den Bereich der Energiesteuer und der Mineralölsteuer gibt es bemerkenswerte Vorschläge: So soll die Steuerbefreiung für Flugbenzin abgeschafft und die Energiesteuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe grundlegend überarbeitet werden (Ziel: treffsichere Ermäßigungen). 

Der für das Handwerk besonders wichtige Steuerbonus für Handwerkerleistungen fällt in die Kategorie "gelb", d.h. überarbeiten (das ist immerhin schon ein Fortschritt, denn noch im Sommer 2008 hatte das FiFo die Abschaffung dieses Instruments vorgeschlagen). 

Zitat der zusammenfassenden Bewertung zum Steuerbonus für Handwerkerlei-stungen aus dem Ergebnisbericht: 

Die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG sind in der Gesamtsicht sehr ambivalent. In der Theorie sind sie – wenn bei den richtigen Leistungen angewandt – gute Maßnahmen, um den Steuerkeil zwischen legaler und illegaler Beschäftigung bzw. Eigenarbeit zu verringern, die dadurch hervorgerufenen Verzerrungen zu mindern und so einen Produktivitätsfortschritt in der Volkswirtschaft zu bewirken. In der Praxis bereitet die Umsetzung dieses Anspruchs viele Probleme in der instrumentellen Abwicklung. In ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung sind die Steuerzuschüsse des § 35a Abs. 2 S. 2 EStG deutlich zu großzügig hinsichtlich der förderfähigen Leistungen. Bei den Handwerkerleistungen und bei der partiellen Erstattungsfähigkeit von (Miet-)Nebenkosten kann von nahezu 100 % Mitnahmeeffekten ausgegangen werden. Die primäre Empfehlung ist, die begünstigten Handwerkerleistungen mit Hilfe des entwickelten Kriterienkatalogs zu überprüfen und viele der aktuell förderfähigen Leistungen wieder zu streichen. Die empirischen Wirkungen der danach verbleibenden Förderungen sind schnellstmöglich zu ermitteln. Die Dringlichkeit der Datenbereitstellung durch die Finanzbehörden und der anschließenden Analyse ist hoch, weil die Maßnahmen fiskalisch sehr teuer sind. Forderungen, die Zuschüsse wegen des hohen Anteils an Mitnahmeeffekten gänzlich zu streichen, können ebenfalls nicht zurückgewiesen werden. 

Die Evaluierung der Regelung wurde abgeschlossen, bevor die Steuerermäßigung für Renovierungsaufwand im Dezember 2008 mit dem „Konjunkturpaket I“ verdoppelt wurde. Die seit 2009 wirksame Aufstockung ist damit nicht Gegenstand dieser Evaluierung. Es liegt aber auf der Hand, dass die unbefristete Ausweitung der Steuersubvention deren skizzierte Probleme nicht mildern kann. Eine vertiefte empirische Untersuchung soll erst weitere zwei Jahre später stattfinden. 

Matthias Lefarth


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