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Kommentierung zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist erklärtes Ziel aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen. Inhalt der am 07. Juli 2010 zu diesem Thema stattfindenden öffentlichen Anhörung sind die Anträge der Fraktionen CDU/CSU und FDP, der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der ZDH nimmt in der öffentlichen Anhörung Stellung zum vorbenannten Thema. Im Folgenden sollen Inhalt und Zielrichtung der Fraktionsanträge kurz skizziert und kommentiert werden: 

Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP
Die drei politischen Parteien stimmen im Antrag überein, "Steuerhinterziehung wirksam und zielgerichtet bekämpfen" zu wollen. Fest steht, dass Steuerhinterziehung nicht nur die Allgemeinheit belastet (Verlust von Steuersubstrat), sondern darüber hinaus auch arbeitsintensive Wirtschaftsbereiche, wie zum Beispiel das Handwerk, gefährdet. Besonders Wettbewerbsverzerrungen infolge von Schwarzarbeit erfordern effiziente Maßnahmen, die negative Entwicklungen bzw. entsprechende Auswirkungen hemmen. Die Vorschläge der Fraktionen (CDU/CSU und FDP) sind zu unterstützen, dennoch ist eine vollumfängliche Rückführung der Schattenwirtschaft und des Steuerbetrugs mittels genannter Regelungsschritte nicht durchsetzbar, so auch nicht mit den im Rahmen des Jahressteuergesetz 2010 vorgesehenen Einzelmaßnahmen (Umkehrung der Steuerschuld für Gebäudereinigungsleistungen gem. § 13b UStG).

Es bedarf, wie festgestellt werden kann, weitergehender Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Handlungsbedarf liegt u.a. im Mehrwertsteuerbereich (z.B. Änderung bei der Zuordnung der Mehreinnahmen aus der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs). Des Weiteren sind schnellere, d.h. kurzfristiger zu erfolgende Umsatzsteuersonderprüfungen und die Einbeziehung qualitativer Prüfraster sowie die Neuregelung der straffreien Selbstanzeige anzudenken und ggf. umzusetzen. Die Verbesserung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden (auf Ebene der Bundesländer sowie der EU) könnte ebenso positive Synergien hervorbringen. Positiv ist der Ansatz der Fraktionen, ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht zu implementieren, das die Steuermoral konsequent stärkt und somit das Ziel einer grundlegenden Einkommensteuerstrukturreform nicht aus dem Blick verliert. 

Antrag der Fraktion der SPD
Die Fraktion schlägt vor, die Möglichkeit der Strafbefreiung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ersatzlos zu streichen. Der ZDH plädiert indes dafür, ein gestuftes Verfahren, das Maßnahmen einer verschärften strafbefreienden Selbstanzeige beinhaltet, einzuführen. Dieses Instrument sollte infolge eine möglichst zeitnahe Evaluation erfahren. 

Antrag der Fraktion DIE LINKE
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE umfasst die folgenden Punkte: (kriteriengebundene) Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen, Deklarierung der darin enthaltenen Länder "als nicht kooperative Staaten", Ausschluss von Banken aus vorgenannter Staatengruppe vom inländischen Kapitalmarkt und die Aufhebung der Quellensteuerbefreiung für Steuerausländer und -ausländerinnen aus nicht kooperativen Staaten. Des Weiteren: "eine Ergänzung des § 33 des Kreditwesengesetzes (KWG) dergestalt in Angriff zu nehmen, dass einem Kreditinstitut die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu versagen ist, wenn es Filialen in nicht kooperativen Staaten betreibt, auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben, die von Deutschland in nicht kooperative Staaten fließen, eine Quellensteuer in Höhe von 50 Prozent zu erheben, Übertragungen von Geldvermögen ins Ausland ab einem jährlichen Betrag in Höhe von insgesamt 100 000 Euro an das Bundeszentralamt für Steuern meldepflichtig zu machen und die Kapitalabgeltungsteuer wieder abzuschaffen und Kapitalerträge zukünftig wieder dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen". 

Die Forderungen der Fraktion DIE LINKE sind in ihrer Gesamtheit kritisch zu sehen, insbesondere die Priorisierung zu Gunsten einer nationalen vor einer internationalen, zumindest aber europäischen Koordinierung ist nicht unproblematisch. Des Weiteren sind Vorschläge, Bankinstitute aus nicht kooperativen Staaten vom inländischen Kapitalmarkt auszuschließen oder Kreditinstituten die Erlaubnis im Geschäftsbetrieb zu versagen, nicht mit den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft vereinbar. In Summa entstünden erhebliche Risiken für den Investitions- und Kapitalstandort Deutschland. 

Positiv ist der Vorschlag, "die Personalausgaben der Länder für die Steuerverwaltung im Rechenwerk des Länderfinanzausgleichs zu berücksichtigen, damit Länder mit planmäßiger Personalausstattung nicht für ihr Bemühen um Mehreinnahmen und eine wirksamere Durchsetzung der Steuergesetze benachteiligt werden". 

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Vorschläge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen vor, eine einheitliche Bundessteuerverwaltung (besonders im Bereich der indirekten Steuern, d.h. im Umsatzsteuerrecht) einzuführen. Des Weiteren ist die Verstärkung der Anstrengungen zur personellen sowie finanziellen Aufstockung von Steuerfahndung und Betriebsprüfungen vorgesehen. Positiv ist der Vorschlag zur Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung. 

 

Robert Härtel (haertel@zdh.de)


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