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Gesetzgebung - Neues Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
Am 16. Dezember 2009 hat das Bundeskabinett das "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" verabschiedet. Dieses sieht insbesondere Anpassungen an die aktuelle EuGH-Rechtsprechung sowie die Mehrwertsteuer-Richtlinie vor, etwa im Bereich der Riester-Rente, dem Spendenabzug, der degressiven AfA und bei der Umsatzsteuer. Darüber hinaus wird die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung verbessert. Das Gesetz enthält tendenziell positive Konsequenzen für Steuerzahler - teils rückwirkend in noch offenen Fällen -, im Bereich des UStG hingegen neue Formalien.
Dabei hat es im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf des BMF noch kleinere Detailänderungen und Ergänzungen gegeben, insbesondere bei der privaten Altersvorsorge.
Durch das Gesetz sollen insbesondere die im Jahr 2009 ergangenen bedeutenden Entscheidungen des EuGH umgesetzt werden, die Konsequenzen für das nationale deutsche Steuerrecht haben. Der Kabinettsentwurf enthält die zur Anpassung an die europarechtlichen Vorgaben dringend erforderlichen steuerrechtlichen Änderungen, die entsprechend kurzfristig in Kraft treten müssen:
- Koppelung der Zulageberechtigung für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung.
- Verzicht auf die Rückforderung der steuerlichen Riester-Förderung, wenn der Zulageberechtigte ins EU-EWR-Ausland verzieht.
- Das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen kann auch für die Anschaffung einer im EU-/EWR-Ausland belegenen selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
- Ausweitung der degressiven AfA auf Gebäude im EU- und EWR-Ausland.
- Abziehbarkeit von Spenden und Stiftungszuwendungen an Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind.
- Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich monatlich statt bisher quartalsweise.
- Weitere formale Anpassungen im UStG an die ab 2010 geltende Mehrwertsteuer-Richtline zum Zweck der Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen.
- Regelung zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
- Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen, mit denen eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt wird.
Der Gesetzentwurf wurde am 16.12.2009 vom Kabinett verabschiedet. Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach Verkündung in Kraft, die wesentlichen Änderungen im UStG jedoch erst zum 1.7.2010 und die Ausweitung bei Spenden und der degressiven AfA in allen offenen Fällen.
Matthias Lefarth

