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Gesetzgebung - Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2010 beschlossen. Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2008 aktualisiert. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Hiervon kann jedoch ausgegangen werden. 

Das Verordnungsverfahren und die Festlegung der Werte erfolgen in sich jährlich wiederholender Routine auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die Einkommensentwicklung in 2008 betrug in den alten Bundesländern 2,25 % und in den neuen Bundesländern 2,11 %. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2008 in Höhe von 2,25 % zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung der Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (Zusatzjobs) abgestellt. 

Überblick über die wichtigsten Rechengrößen 2010: 

  • Die Bezugsgröße, die für eine Vielzahl von Werten in der Sozialversicherung Bedeutung hat (u. a. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der GKV und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), wird für des Jahr 2010 auf 2.555 Euro/Monat (West) festgesetzt (2009: 2.520 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) im Jahr 2010 beträgt 2.170 Euro/Monat (2009: 2.135 Euro/Monat).
  • Die für die allgemeine Rentenversicherung relevante Beitragsbemessungsgrenze wird für das Jahr 2010 auf 5.500 Euro/Monat (west) steigen (2009:: 5.400 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt für das Jahr 2010 auf 4.650 Euro/Monat (2009: 4.550 Euro/Monat).
  • Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird für das Jahr 2010 auf 49.950 Euro festgesetzt (2009: 48.600 Euro). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt diese für das Jahr 2010 auf 45.000 Euro (2009: 44.100 Euro). Unabhängig davon, welche Versicherungspflichtgrenze gilt, beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 für alle Versicherten in der GKV 45.000 Euro jährlich (2009: 44.100 Euro) bzw. 3.750 Euro monatlich (2009: 3.675 Euro).
     

Matthias Lefarth


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