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Europa – Besteuerung von grenzübergreifenden Erbschaften
Die Europäische Kommission hat am 15. Dezember 2011 ein umfassendes Paket zur Erbschaftsteuer angenommen.
In einer Mitteilung, einer Empfehlung und einem Arbeitsdokument analysiert die Kommission die Probleme und schlägt Lösungen für grenzübergreifende Erbschaft-
steuerangelegenheiten in der EU vor.
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung folgende Hauptprobleme im Bereich der grenzübergreifenden Erbschaftsteuer identifiziert:
1. Doppel- oder Mehrfachbesteuerung, bei der mehr als ein Mitgliedstaat das Besteuerungsrecht für dieselbe Erbschaft für sich beansprucht;
2. Steuerliche Diskriminierung.
Die Kommission schlägt keine Harmonisierung der Erbschaftsteuerregelungen der Mitgliedstaaten vor. Stattdessen empfiehlt sie eine breitere und flexiblere Anwendung der nationalen Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung.
In der Empfehlung wird vorgeschlagen, wie die Mitgliedstaaten bestehende nationale Maßnahmen verbessern können, um für eine angemessene Entlastung von der Doppelbesteuerung zu sorgen.
Das Arbeitsdokument enthält Grundsätze für eine nichtdiskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuer, die durch Beispiele aus der Rechtsprechung gestützt werden. Die Mitgliedstaaten sollen dadurch unterstützt werden, ihre Bestimmungen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.
Zu den Vorschlägen der Kommission zählen:
- Mitgliedsstaaten sollen ihre nationalen Vorschriften breiter und flexibler anwenden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden (z.B. durch eine Entlastung bei grenzübergreifenden Erbschaften und Schenkungen);
- Vorstellung von Grundsätzen für nichtdiskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuersysteme;
- Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich auch bei grenzübergreifenden Erbschaftsteuerangelegenheiten nur den inländischen Erbschaft- oder Schenkungsteuersatz anwenden.
Die Mitteilung kann in englischer Sprache unter folgendem Link aufgerufen werden:
Die Empfehlung ist in englischer Sprache unter folgendem Link abrufbar:
Das Arbeitsdokument kann in englischer Sprache unter folgendem Link aufgerufen werden:
Nächste Schritte
Die Kommission wird Gespräche mit den Mitgliedstaaten einleiten, um eine angemessene Umsetzung der Empfehlung sicherzustellen. Zudem ist sie bereit, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, ihre Erbschaftsteuerregelungen in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen, zu unterstützen.
In drei Jahren wird die Kommission einen Bewertungsbericht vorlegen, in dem untersucht wird, wie sich die Situation entwickelt hat. Auf der Grundlage dieses Berichts wird sie entscheiden, ob weitere Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene erforderlich sind.
Christian Günther, Brüssel

